Wiener Polizist nach Vorwürfen wegen Stößen gegen Verdächtige nicht rechtskräftig freigesprochen

Oktober 7, 2026 06:17
Back of a police uniform with the word POLIZEI in large white letters.

Ein Wiener Polizist ist nach Vorwürfen, bei zwei Einsätzen mutmaßliche Drogendealer mit Schlägen und Tritten gegen den Bauch verletzt zu haben, nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Der Schöffensenat sah keinen Vorsatz zur Schädigung und entschied nach einer kurzen Verhandlung zugunsten des 35-Jährigen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beamten Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen. Nach dem Bericht ging es um zwei getrennte Fälle, in denen der Polizist bei Kontrollen gegen den Oberkörper beziehungsweise den Magenbereich der Betroffenen vorging, weil er den Eindruck hatte, es könne sich um Drogenverstecke handeln.

Ein 31-jähriger Mann schilderte einen der Vorfälle für den 21. Juli 2025. Er habe bei einer U-Bahn-Station gesessen und auf sein Handy geschaut, als drei Polizisten auf ihn zukamen und eine Personenkontrolle durchführten. „Ich bin da einfach bei der U-Bahnstation gesessen und hab‘ aufs Handy geschaut“, sagte er vor Gericht.

Nach seiner Darstellung ging ein Beamter davon aus, dass er ein Drogendealer sei. Auf die Frage, ob die Kontrolle zulässig sei, habe er geantwortet: „Wenn man das so nennen kann“. Später habe er laut seiner Aussage den Satz gehört: „Wir sind die Polizei. Wir dürfen alles“.

Laut dem Bericht vermuteten die Polizisten, der Mann habe einen Drogenpack in seinem Mund und wolle ihn schlucken. Daraufhin seien mehrere Fäuste gegen den Bauch erfolgt. In dem zweiten angeklagten Fall soll der Beamte im März 2025 im Bereich der U6 einem verdächtigen Mann einen Kniestoß gegen den Magen versetzt haben.

Die Einsätze führten laut Bericht zu Verletzungen bei den Betroffenen. Zugleich stand im Raum, dass verschluckte Drogenpäckchen im Magen platzen könnten und damit eine lebensbedrohliche Situation entstünde. Der Angeklagte sagte, für ihn habe „die Lebensgefahr, die entsteht, wenn Drogen geschluckt werden, im Vordergrund gestanden“.

Er erklärte außerdem: „Ich hab nach bestem Wissen und Gewissen geamtshandelt. Knie- und Fauststöße in die Magengrube sind ein einsatzkonformes Mittel.“ Verteidiger Thomas Preisinger räumte im Prozess ein: „Es handelt sich um eine Maßnahme, die sich im ersten Moment schon schlimm anhört“.

Ein Zeuge bewertete das Vorgehen hingegen als unverhältnismäßig. Der Bericht verweist zudem auf die Einschätzung eines Gutachters, wonach die Maßnahme zwar grundsätzlich richtlinienkonform gewesen sei, aber nicht das mildeste verfügbare Mittel dargestellt habe.

Der Polizist hatte laut Bericht jahrelang im Streifendienst gearbeitet, vor allem an Drogen-Hotspots wie der U6. Die umstrittene Vorgehensweise soll er auch in anderen Fällen ohne Konsequenzen angewandt haben.

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