In Paris hat am 9. September 2026 das Berufungsverfahren um die parlamentarischen Assistenten von Abgeordneten der französischen Zentrumspartei MoDem begonnen. Im Mittelpunkt steht erneut der frühere französische Premierminister François Bayrou. Ihm wird Beihilfe zur zweckwidrigen Verwendung von Mitteln des Europäischen Parlaments vorgeworfen. Das Verfahren betrifft die Frage, ob Mitarbeiter, deren Gehälter vom Europäischen Parlament finanziert wurden, tatsächlich für die Partei MoDem und deren Vorgängerin UDF tätig waren.
Der mögliche Schaden für das Europäische Parlament wird mit rund 293.000 Euro beziffert. Die Ermittlungen gehen davon aus, dass ein Teil der parlamentarischen Assistenten nicht oder nicht ausschließlich Aufgaben für Europaabgeordnete erledigte, sondern für die Parteiorganisation arbeitete. Das Berufungsgericht muss nun die Rolle Bayrous sowie mehrerer früherer Führungskräfte und Funktionäre der Partei erneut bewerten.
Freispruch im ersten Verfahren
Bayrou war 2024 freigesprochen worden. Das Gericht sah damals keine ausreichenden Beweise dafür, dass er persönlich von der mutmaßlichen Praxis wusste oder sie genehmigt hatte. Der Freispruch erfolgte wegen bestehender Zweifel. Andere Angeklagte in dem Verfahren wurden hingegen verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung zugunsten Bayrous Berufung ein. Damit ist seine Rolle erneut Gegenstand der gerichtlichen Prüfung. Das Verfahren richtet sich nicht nur gegen den früheren Parteichef, sondern auch gegen weitere ehemalige Verantwortliche und Amtsträger von MoDem. Das Gericht soll klären, ob die vorgeworfenen Tätigkeiten einzelner Assistenten auf einzelne Vorgänge beschränkt waren oder ob eine weiterreichende Praxis innerhalb der Partei bestanden haben könnte.
Der Bericht zum Auftakt des Berufungsverfahrens gibt Bayrous Haltung vor dem erneuten Prozess wieder. Der Politiker erklärte, er gehe in das Verfahren „mit großer Gelassenheit und Zuversicht“.
Vorwürfe zur Arbeit der Assistenten
Im Zentrum der Affäre steht die Verwendung der Arbeitsverträge parlamentarischer Mitarbeiter. Diese Verträge waren mit dem Europäischen Parlament verbunden und wurden aus dessen Mitteln bezahlt. Nach Darstellung der Ermittlungen erfüllten einige der Beschäftigten jedoch Aufgaben für MoDem oder für die frühere UDF. Die Untersuchung bezieht sich damit auf die Abgrenzung zwischen parlamentarischer Arbeit und Tätigkeiten im Interesse einer politischen Partei.
Die Höhe des von den Ermittlungen angenommenen Schadens beläuft sich auf etwa 293.000 Euro. Der Betrag bezieht sich auf die Kosten, die dem Europäischen Parlament durch die mutmaßlich nicht zweckentsprechende Beschäftigung entstanden sein sollen. Ob Bayrou davon wusste oder eine solche Verwendung der Mittel billigte, war bereits im ersten Verfahren ein zentraler Punkt. Das damalige Gericht verneinte eine ausreichende Beweislage für eine persönliche Kenntnis oder Zustimmung.
Im Berufungsverfahren werden nun die früheren Feststellungen erneut geprüft. Dazu gehören die Aufgaben der betroffenen Assistenten, ihre Verbindung zu MoDem beziehungsweise UDF sowie die Verantwortung der damaligen Parteiführung. Die Anklage muss dabei die Beteiligung der einzelnen Beschuldigten jeweils konkret belegen.
Erneute Prüfung der politischen Verantwortung
Für Bayrou ist das Verfahren auch deshalb von Bedeutung, weil es um Vorgänge aus seiner Zeit an der Spitze einer Partei geht, deren parlamentarische Strukturen mit den Institutionen der Europäischen Union verbunden waren. Das Gericht hat allerdings nicht über die politische Einordnung der Partei zu entscheiden, sondern über die strafrechtliche Verantwortung der einzelnen Angeklagten und die Verwendung der betroffenen Mittel.
Die Berufung eröffnet der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, die Entscheidung von 2024 überprüfen zu lassen. Zugleich bleibt der damalige Freispruch bestehen, solange das Berufungsgericht keine andere Entscheidung trifft. Die Verurteilungen anderer Beteiligter werden im neuen Verfahren nicht automatisch auf Bayrou übertragen; seine persönliche Kenntnis und sein möglicher Beitrag müssen gesondert beurteilt werden.
Damit geht es in Paris erneut um die Frage, wie die Aufgaben parlamentarischer Assistenten im Verhältnis zu den Interessen einer Partei konkret ausgestaltet waren und welche Kenntnis die damaligen Verantwortlichen davon hatten. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts liegt zum Beginn des neuen Verfahrens noch nicht vor.


