Inhaftierung des syrischen Ex-Polizeichefs Abou R. sorgt für politische Kontroversen in Österreich
Der österreichische Innenminister Gerhard Karner begrüßte die Inhaftierung des in Wien verurteilten syrischen Ex-Polizeichefs Moussab Abou R. in Syrien. Dies äußerte er am Montag in Wien und wies die von der FPÖ geforderte Auslieferung nach Österreich zurück. Er kritisierte die Freiheitlichen für ihren Vorschlag, einen verurteilten Kriminellen zurückzuholen.
Die FPÖ selbst sieht sich ebenfalls im Fokus der Kritik: SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim bezeichnete das Verhalten der FPÖ als „skurril“ und verwies auf deren jahrelange Forderungen, straffällige Ausländer abzuschieben. In seiner Stellungnahme erklärte er, dass die FPÖ sich hier als „Wendehals“ präsentiere und nur auf publicityorientierte Krawallpolitik aus sei.
Der Verurteilte, Moussab Abou R., wurde im Juli 2023 vom Landesgericht Wien wegen Folter und schwerer Straftaten an 21 Zivilisten zu acht Jahren Haft verurteilt. Infolge einer Berufung wurde er während des Verfahrens vorläufig auf freiem Fuß gesetzt und kehrte nach Syrien zurück, wo er am Samstag in der Provinz Daraa festgenommen wurde.
Christina Salzborn, Vizepräsidentin des Landesgerichts Wien, teilte mit, dass eine mögliche Auslieferung geprüft werde. Bislang lägen jedoch keine offiziellen Informationen zur Festnahme Abou R.s aus Syrien vor. Völkerrechtler Ralph Janik äußerte die Meinung, dass es zwar Optionen für die österreichische Regierung gebe, eine Auslieferung jedoch wegen der juristischen Lage in Syrien unwahrscheinlich sei.
Moussab Abou R. arbeitete für das Regime von Bashar al-Assad und wurde beschuldigt, systematische Folter organisiert zu haben. Zahlreiche Zeugen berichteten von grausamen Taten, die er in seiner Funktion als Polizeichef beging, und forderten, dass die Justiz für die begangenen Verbrechen zur Verantwortung zieht.
Einordnung
Die Festnahme von Abou R. in Syrien wirft wesentliche Fragen zur Rechtsdurchsetzung und zur Auslieferung von verurteilten Straftätern auf. Die politische Auseinandersetzung über die Rückholung und die verantwortliche Strafverfolgung könnte weitreichende Konsequenzen für die österreichische Rechtsstaatlichkeit haben.


