Österreichs Entwurf für nationalen Wiederherstellungsplan an die EU übermittelt
Der erste Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans wurde von Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) am Dienstag an die Europäische Kommission übermittelt. Der Plan fokussiert sich auf bestehende Renaturierungsmaßnahmen in Österreich.
Der Wiederherstellungsplan sieht vor, dass bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der geschädigten Ökosysteme, darunter Wälder, Flüsse und Moore, Maßnahmen zur Wiederherstellung umgesetzt werden. Bis 2040 sollen es 60 Prozent und bis 2050 sogar 90 Prozent sein. Totschnig betonte, dass die Umsetzung der Maßnahmen von der finanziellen Unterstützung der EU abhängt.
In der Landwirtschaft sollen durch das Agrarumweltprogramm ÖPUL Förderungen für artenreiche Wiesen, Bergmähder und Hecken bereitgestellt werden. Im Bereich der Wälder sind standortgerechte Mischbestände und der Erhalt alter Bäume vorgesehen. Bei Flüssen sollen nicht benötigte Querbauwerke entfernt werden, um die natürlichen Gewässerfunktionen zu verbessern.
Totschnig wies darauf hin, dass Österreich bei der Umsetzung der Vorgaben „nicht bei null“ beginne und verwies auf die bestehenden Investitionen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Dennoch bleibt die Finanzierung durch die EU unklar. „Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht“, erklärte der Minister.
Der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, bestätigte die Unsicherheiten in Bezug auf die Finanzierung und kritisierte die EU-Kommission für fehlende Informationen zu ihrem Finanzierungsplan. Das Vorhaben stößt auch auf Widerstand von Umweltschutzorganisationen, die verbindlichere Maßnahmen fordern.
Einordnung
Der Entwurf des Wiederherstellungsplans bringt spezifische Maßnahmen zur Wiederherstellung ökologischer Systeme in Österreich, ist jedoch stark von der finanziellen Unterstützung der EU abhängig. Das Ergebnis wird entscheidend dafür sein, ob die Ziele bis 2030, 2040 und 2050 realisiert werden können.


