Sozialhilfe-Reform soll 2027 in Kraft treten
Die geplante Reform der Sozialhilfe in Österreich wird voraussichtlich im Jahr 2027 eingeführt. Aktuell gibt es jedoch weder Details zu den Verhandlungen noch einen konkreten Fahrplan, wie ein Rundruf der APA ergab. Das Sozialministerium betont, dass keine Stückwerk-Reform angestrebt wird, sondern eine umfassende Lösung erfolgen soll.
Laut Martin Mandl, Sprecher von Sozialministerin Korinna Schumann, laufen bereits Gespräche und Verhandlungen über die Reforminhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Gesamtpaket angestrebt wird, welches die unterschiedlichen Aspekte der Reform integriert. Die Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auf Bundesebene erfordert die Anpassung durch die Bundesländer, was eine enge Abstimmung notwendig macht.
Ein zentrales Element der Reform betrifft die Arbeitsfähigkeit der Sozialhilfebezieher:innen, die zum Arbeitsmarktservice (AMS) wechseln sollen. Hierzu wird eine verfassungsrechtliche Mehrheit von zwei Dritteln benötigt, um die Zustimmung eines Teils der Opposition einzuholen. Das Sozialministerium hat das Ziel formuliert, mehr Klarheit und ein verlässliches soziales Sicherheitsnetz bundesweit zu schaffen.
Im Integrationsministerium unter Ministerin Claudia Bauer besteht der Eindruck, dass es an der Sozialministerin liegt, einen Entwurf vorzulegen. Trotz mehrfacher Anfragen sei bisher kein konkretes Konzept vorgelegt worden. Währenddessen läuft die Legislative zum Integrationspflichtengesetz im Hintergrund weiter.
Einordnung
Die Reform der Sozialhilfe zielt darauf ab, die Regelungen zu vereinheitlichen und gleichzeitig benachteiligten Gruppen ausreichend Unterstützung zu bieten. Ihre Umsetzung ist entscheidend für die zukünftige soziale Sicherung in Österreich und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Betroffenen haben, darunter Kinder und Menschen mit Behinderung.


