Wenn der Wohnort zur Sicherheitsfrage wird: Migrantenverbände wenden sich an Berlin

Oktober 21, 2026 13:29
Wenn der Wohnort zur Sicherheitsfrage wird: Migrantenverbände wenden sich an Berlin
Wenn der Wohnort zur Sicherheitsfrage wird: Migrantenverbände wenden sich an Berlin

Der Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt hat für vier Migrantenverbände eine praktische Frage verschärft: Was geschieht, wenn Geflüchtete sich an ihrem Wohnort bedroht fühlen, ihn aber wegen behördlicher Auflagen nicht ohne Weiteres verlassen können? In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz und die Regierungschefs der Länder verlangen die Organisationen deshalb bundesweite Schutzmechanismen.

Gefordert werden eine Sonderkommission zum Schutz von Minderheiten, ein Bundesfonds für Sicherheit und Unterstützung sowie eine Lockerung der sogenannten Wohnsitzauflagen für Geflüchtete. Über den Vorstoß berichtete ZDFheute am 21. September 2026.

Unterzeichnet wurde der Brief von LAMSA, dem Netzwerk der Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt, der BKMO, der Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen, der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) und DaMOst, dem Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland. Die Verbände reagieren nach eigenen Angaben auf eine wachsende Verunsicherung migrantischer Gemeinschaften und auf Berichte über zunehmende rassistische Vorfälle.

Ein Wahlergebnis mit Folgen für den Alltag

Der politische Erfolg der AfD wird von den Organisationen nicht als abgeschlossene Rechtsverletzung beschrieben, sondern als mögliches Risiko für die Zukunft. Ihre Sorge richtet sich darauf, dass die Partei nach dem Wahlerfolg größeren Einfluss auf Landespolizei, Schulen, Verwaltungen und andere öffentliche Einrichtungen gewinnen könnte. Diese Behörden entscheiden im Alltag darüber, wie Menschen Zugang zu Schutz, Bildung, Sozialleistungen und Verwaltungsverfahren erhalten.

Formell gelten die Grundrechte unabhängig davon, welche Partei eine Landesregierung führt. In der Praxis hängt ihr Schutz jedoch auch davon ab, ob Betroffene gehört werden, wo sie eine Bedrohung melden können und ob staatliche Stellen wirksam reagieren. Genau an dieser Stelle sehen die Verbände eine mögliche Lücke zwischen dem rechtlichen Anspruch und der tatsächlichen Unterstützung.

Besonders kritisch bewerten sie die von der AfD propagierte sogenannte „Remigration“. Der Begriff steht im politischen Sprachgebrauch der Partei für Rückführungen in großem Umfang. Welche konkreten Maßnahmen eine künftige Landesregierung daraus ableiten würde, ist nicht festgelegt. Die Verbände befürchten jedoch, dass ein stärkerer Einfluss der AfD zu diskriminierenden Entscheidungen, wachsendem Druck auf Menschen mit Migrationsgeschichte und einer größeren Zahl zwangsweiser Ausreisen führen könnte.

Diese Einschätzung ist eine präventive Warnung der Organisationen, keine Feststellung bereits begangener Verstöße durch eine neue Landesregierung. Ihr Anliegen besteht gerade darin, Schutzvorkehrungen zu schaffen, bevor politische Forderungen in Verwaltungsentscheidungen umgesetzt werden.

Eine Kommission soll Zuständigkeiten sichtbar machen

Die geforderte Sonderkommission soll nach den Vorstellungen der Verbände mehr leisten als eine Statistik über rassistische Angriffe. Sie könnte untersuchen, wie Polizei, Kommunen und andere Behörden auf Bedrohungen reagieren, ob Betroffene tatsächlich Hilfe erhalten und an welchen Stellen die Zuständigkeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden endet.

Für Menschen, die bedroht werden, ist diese Aufteilung oft schwer zu überblicken. Sie müssen möglicherweise gleichzeitig mit Polizei, Ausländerbehörden, Sozialdiensten und Beratungsstellen umgehen. Wer staatlichen Stellen misstraut oder negative Folgen für den eigenen Aufenthaltsstatus befürchtet, könnte zudem davor zurückschrecken, einen Vorfall zu melden. Ein unabhängiger Zugang zu Beratung und Unterstützung soll diese Hürde senken.

Die Kommission könnte außerdem regionale Unterschiede erfassen. Während eine Kommune über spezialisierte Beratung und schnelle Hilfe verfügt, können Betroffene andernorts vor der Frage stehen, an welche Stelle sie sich wenden müssen. Ein bundesweiter Überblick würde sichtbar machen, ob Schutzangebote vom Wohnort und von den örtlichen Mitteln abhängen.

Geld für die Helfer vor Ort

Der geplante Sicherheitsfonds richtet sich an Migrantenorganisationen und andere unabhängige Einrichtungen. Sie beraten Betroffene, begleiten sie zu Behörden, vermitteln rechtliche Hilfe und leisten in akuten Fällen Unterstützung. Für viele Menschen sind diese Organisationen die erste Anlaufstelle, wenn sie sich von staatlichen Institutionen nicht ausreichend geschützt fühlen.

Die Verbände wollen keine Finanzierung, die erst nach einem einzelnen Angriff oder für ein befristetes Projekt bereitsteht. Ihr Vorschlag zielt auf dauerhaft verfügbare Mittel, damit Beratungsstellen auch dann arbeitsfähig bleiben, wenn Bedrohungen zunehmen oder sich über längere Zeit hinziehen. Ein Bundesfonds könnte dabei die Abhängigkeit von kommunalen Haushalten und kurzfristigen Förderprogrammen verringern.

Damit würde sich die Rolle des Staates nicht auf die Reaktion nach einer Straftat beschränken. Unterstützt würden auch Strukturen, die Risiken früh erkennen, Betroffene durch Verfahren begleiten und verhindern können, dass aus Unsicherheit ein vollständiger Rückzug aus öffentlichen Einrichtungen entsteht.

Mehr Bewegungsfreiheit für Geflüchtete

Die Forderung nach einer Lockerung der Wohnsitzauflagen hat einen anderen, unmittelbareren Ansatz. Bestimmte Geflüchtete müssen ihren Wohnsitz innerhalb eines festgelegten Gebiets nehmen oder dort bleiben. Wenn sie sich an diesem Ort bedroht fühlen, kann diese Vorgabe ihre Möglichkeiten einschränken, in eine sicherere Umgebung umzuziehen.

Eine flexiblere Regelung könnte es Betroffenen erleichtern, zu Angehörigen, Beratungsstellen oder Orten mit besseren Schutzangeboten zu wechseln. Die persönliche Sicherheitslage würde dann stärker berücksichtigt, wenn über den Wohnort entschieden wird.

Eine solche Änderung würde allerdings in das bestehende System der Verteilung und Unterbringung eingreifen. Bund, Länder und Kommunen müssten klären, wie zusätzliche Umzüge organisiert werden, wo Wohnraum verfügbar ist und welche Behörden für die Unterstützung zuständig sind. Die Forderung der Verbände ist daher nicht nur eine Bitte um Ausnahmen für einzelne Fälle, sondern eine Debatte über den Stellenwert von Sicherheit in den geltenden Aufenthaltsregeln.

Die offene Entscheidung der Bundesregierung

Mit ihrem Schreiben verlangen LAMSA, BKMO, TGD und DaMOst von der Bundesregierung nicht lediglich eine politische Stellungnahme zur AfD. Sie wollen verlässliche Verfahren, die auch dann funktionieren, wenn eine Landesregierung migrationspolitisch deutlich härter auftritt.

Eine Sonderkommission, ein unabhängiger Hilfszugang und ein dauerhaft finanzierter Sicherheitsfonds könnten nach Einschätzung der Verbände zeigen, dass der Schutz vor Diskriminierung nicht vom politischen Kurs eines einzelnen Bundeslandes abhängt. Zugleich würden solche Instrumente den Ländern Grenzen aufzeigen: Migrationspolitik kann verändert werden, muss sich aber innerhalb des Grundgesetzes und des geltenden Rechts bewegen.

Ob die Bundesregierung die Vorschläge aufgreift, ist offen. Ebenso ungeklärt ist, wie die politische Stärke der AfD in Sachsen-Anhalt in konkrete Entscheidungen über Polizei, Verwaltung und Aufenthaltsrecht übersetzt wird. Für die betroffenen Gemeinschaften wird sich die Antwort nicht nur in Parlamentsdebatten zeigen, sondern daran, ob sie im Notfall den Wohnort wechseln, Hilfe erreichen und ihre Rechte unabhängig von der regionalen Regierungsmehrheit durchsetzen können.

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