Mit Blick auf die kalte Jahreszeit erinnert ARBÖ in Oberpullendorf daran, Fahrzeuge rechtzeitig winterfit zu machen. Im Mittelpunkt stehen die situative Winterausrüstung in Österreich, Winterreifen, Schneeketten und der Zustand der Reifen.
In Österreich gilt die situative Winterausrüstungspflicht von 1. November bis 15. April. Bei Schnee, Schneematsch oder Eis dürfen Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen nur mit Winterreifen auf allen Rädern unterwegs sein.
Für Fahrten in höher gelegene Regionen rät ARBÖ dazu, Schneeketten mitzuführen. Wenn auf einem Verkehrszeichen Schneeketten vorgeschrieben sind, müssen sie auch verwendet werden.
ARBÖ-Experte Wolfgang Stangl empfiehlt, nicht erst auf den ersten Schneefall zu warten. Er sagte: „Dann sind Werkstätten oft stark ausgelastet. Ebenso sollte man sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe verlassen, sondern den gesamten Zustand der Reifen berücksichtigen.“
Bei Pkw gelten für Winterreifen laut Artikel eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei Radialreifen und 5 Millimetern bei Diagonalreifen. Zusätzlich sollten Reifen auf Risse, Schäden, Beulen und ungleichmäßigen Abrieb geprüft werden.
Als Winterreifen zählen Reifen mit den Kennzeichnungen M+S, M.S., M&S oder dem Alpine-Symbol.
Der Artikel weist außerdem darauf hin, dass auch nasse Fahrbahnen bei sinkenden Temperaturen rasch zu Blitzeis werden können und zu hohes Tempo im Winter ein Sicherheitsrisiko darstellt.


