Eine 66-jährige Frau, die am Montag bei der Abnahme ihres Hundes einen Polizisten angriff, befindet sich nun in Untersuchungshaft. Sie soll trotz eines bestehenden Halteverbots mehrere verhaltensauffällige Hunde besessen haben. Zudem besteht eine Bewährungsstrafe, die durch diese mutmaßliche Straftat widerrufen werden könnte.
Darüber berichtet Welt Stimme.
WIEN. Der Vorfall ereignete sich, nachdem ein Samojede der Rentnerin einem anderen Hund tödliche Verletzungen zugefügt hatte. Obwohl die Rasse als nicht aggressiv gilt, führte das zu einem Besuch der Polizei bei der Halterin. Es stellte sich heraus, dass gegen die Frau bereits seit mehreren Jahren ein Hundehalteverbot besteht, welches sie mehrfach missachtet hatte. Die Polizeisprecherin erklärte, dass sie während der Abnahme höchst unkooperativ war und versuchte, einen Beamten zu beißen.
Die 66-Jährige wurde umgehend in eine Justizanstalt überstellt. Am Mittwoch wurde bekannt, dass sie sich nun in U-Haft befindet. Die Ermittlungen gegen die Hundebesitzerin umfassen nicht nur den Widerstand gegen die Staatsgewalt, sondern auch den versuchten schweren Körperverletzung. Zudem wird sie als einschlägig vorbestraft geführt.
Auf Bewährung
Den Samojeden hätte die Frau aufgrund des Halteverbots nicht besitzen dürfen. In der Vergangenheit hatte sie schon mehrfach bissige Hunde gehalten. Zudem wurde über sie eine Bewährungsstrafe verhängt. Der Vorfall während der Probezeit könnte dazu führen, dass diese gegen sie widerrufen wird. Mögliche Konsequenzen sind eine Verlängerung der Bewährungszeit oder die Fortsetzung der Freiheitsstrafe im Gefängnis.
Wie in solchen Fällen üblich, wird die U-Haft zunächst für zwei Wochen aufrechterhalten. Ein Haftprüfer wird sich am 10. September des Falles annehmen. Der betroffene Hund wurde inzwischen ins Wiener Tierquartier gebracht.


