Gerichtsverhandlung nach tödlicher Schießerei in Ottakring
Wien/Ottakring. Am zweiten Verhandlungstag zu einer tödlichen Schießerei in einem Ottakringer Lokal im November 2025 kam es zu zwei Enthaftungen. Zeugenaussagen, die den Hauptangeklagten belasten, führten zu dieser Entscheidung, während der Beschuldigte die Verantwortung zurückweist.
In dem Vorfall, bei dem ein Mann ums Leben kam und ein weiterer verletzt wurde, waren ein 34-Jähriger als Hauptangeklagter sowie zwei Mitangeklagte im Alter von 36 und 39 Jahren betroffen. Die Enthaftung der beiden älteren Männer erfolgte auf Basis von Zeugenaussagen. Diese deuteten darauf hin, dass die Mitangeklagten sich nicht am Tatort aufgehalten hatten. Infolgedessen beantragten die Verteidiger der beiden Männer Entlastungsanträge, die vom Gericht akzeptiert wurden.
34-Jähriger bleibt in Haft
Für den 34-jährigen Hauptangeklagten sieht die Situation jedoch anders aus. Er bleibt in Untersuchungshaft und behauptet, die Schüsse auf einen Drittangeklagten geschossen zu haben. Alle drei Männer müssen sich wegen Mord, Mordversuchs und Beitragstäterschaft verantworten; sie bekannten sich am ersten Prozesstag nicht schuldig. Ein Urteil wird am 30. November erwartet.
Ursprünglich wäre der nächste Verhandlungstag am 14. November anberaumt gewesen, jedoch musste dieser aufgrund von zwei abwesenden Zeugen abgesagt werden. Diese Zeugen wurden nun zur Fahndung ausgeschrieben.
Kreditstreit als Auslöser
Die Hintergründe des Vorfalls sind im Wesentlichen durch Streitigkeiten um eine Kreditsumme geprägt. Der Kreditvermittler hatte für den Haupt- und den Zweitangeklagten ein Geschäft eingefädelt, bei dem er für eine Summe von etwa 50.000 Euro eine Provision von 50 Prozent vereinbarte.
Als der Hauptangeklagte entdeckte, dass der Kreditvermittler in ihrem Namen Kreditkarten bestellt und belastet hatte, forderte er gemeinsam mit dem 36-Jährigen die Kreditsumme zurück und behielt das Geld. Ein Treffen zwischen den drei Männern und dem Kreditvermittler im Ottakringer Lokal eskalierte. Der Hauptangeklagte wird beschuldigt, mehrfach geschossen zu haben, wobei zwei Personen, darunter der Vater des Vermittlers, verletzt wurden. Letzterer erlag später seinen Verletzungen.
Einordnung
Die Enthaftungen der Mitangeklagten deuten auf mögliche Entlastungsbeweise hin, während der Hauptangeklagte weiterhin in Haft bleibt. Dies könnte den Verlauf und das Ergebnis des Prozesses erheblich beeinflussen, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen und das anstehende Urteil.


