Die ungarische Partei Fidesz nutzt das Verfahren gegen ihren Anhänger und Meinungsbildner István Szakács, um der Regierung von Péter Magyar eine gezielte politische Einschüchterung ihrer Unterstützer vorzuwerfen. Öffentliche Belege dafür, dass die Ermittlungsmaßnahmen auf Anweisung der Regierung eingeleitet wurden, liegen jedoch nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hob den Beschuldigtenstatus Szakács’ am 17. Juli auf, erklärte den Beginn des Verfahrens, die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme persönlicher Gegenstände aber für rechtmäßig. Die Ermittlungen laufen weiter.
Über den Fall wurde am 23. August 2026 berichtet. Auslöser war ein im Juni veröffentlichtes Video Szakács’, in dem er erklärte, dass „500.000 Ungarn hingehen würden, um Viktor Orbán zu befreien“, sollte der frühere Ministerpräsident festgenommen werden. Danach durchsuchten die Behörden seine Räumlichkeiten, nahmen persönliche Gegenstände mit und brachten ihn zu einer Befragung. Gegen Szakács bestand zunächst der Verdacht der Drohung mit einem Terrorakt sowie radikaler Handlungen.
Staatsanwaltschaft hebt Beschuldigtenstatus auf
Am 17. Juli kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die vorliegenden Beweise nicht ausreichten, um den Verdacht einer Drohung mit einem terroristischen Akt aufrechtzuerhalten. Deshalb wurde Szakács’ Status als Beschuldigter aufgehoben. Die Entscheidung beendete das Ermittlungsverfahren jedoch nicht. Die Untersuchung wird ohne Szakács als Beschuldigten fortgesetzt.
Gleichzeitig bewertete die Staatsanwaltschaft die wesentlichen Schritte zu Beginn des Verfahrens als rechtmäßig. Das betrifft sowohl die Einleitung der Ermittlungen als auch die Hausdurchsuchung und die Sicherstellung persönlicher Gegenstände. Eine Feststellung, wonach das Verfahren auf eine politische Weisung der Regierung zurückgeht, enthält die Entscheidung nicht.
Eine Darstellung der Causa und der anschließenden Fidesz-Videoserie beschreibt, wie die Partei den Fall öffentlich einordnet. Fidesz stellt die Aufhebung des Beschuldigtenstatus als Bestätigung einer politisch motivierten Strafverfolgung dar. Dabei wird zugleich darauf verwiesen, dass das Ermittlungsverfahren selbst weder für rechtswidrig erklärt noch eingestellt wurde.
Fidesz verbindet den Fall mit politischer Mobilisierung
Die Partei verwendet den Vorgang, um den Eindruck zu vermitteln, Sympathisanten des früheren Regierungschefs Viktor Orbán würden durch die gegenwärtige Regierung gezielt eingeschüchtert. Der Fall wird damit aus der juristischen Ebene herausgelöst und in eine politische Erzählung über angebliche Repression gegen das eigene Lager eingeordnet.
Fidesz befindet sich dabei in der Rolle einer früheren Regierungspartei. Nach der Darstellung des Falls dient die öffentliche Kommunikation nicht nur der Verteidigung Szakács’, sondern auch der Mobilisierung verbliebener Anhänger. Die Partei stellt die Ermittlungsmaßnahmen als Teil eines Vorgehens gegen ihre Unterstützer dar, obwohl aus den bislang bekannten Angaben kein Beleg für eine Anordnung durch die Regierung von Péter Magyar hervorgeht.
Die zeitliche Abfolge ist dabei zentral: Auf das Video im Juni folgten die Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme persönlicher Gegenstände und die Befragung Szakács’. Am 17. Juli wurde der Status als Beschuldigter aufgehoben, weil die Beweislage für einen hinreichenden Verdacht einer Drohung mit einem Terrorakt nicht ausreichte. Das Verfahren blieb dennoch bestehen und wird weitergeführt.
Fidesz hebt in seiner politischen Darstellung vor allem die Entscheidung zugunsten Szakács’ hervor. Dass die Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen, der Durchsuchung und der Sicherstellungen bestätigte, tritt in dieser Darstellung in den Hintergrund. Ebenso bleibt die Fortsetzung des Verfahrens ein Teil der behördlichen Entscheidung.
Juristische Entscheidung und politische Darstellung
Damit stehen zwei Ebenen nebeneinander. Juristisch wurde der Beschuldigtenstatus Szakács’ aufgehoben, weil die Beweise für den konkreten Verdacht nicht ausreichten. Zugleich wurden die bisherigen Ermittlungsschritte nicht als rechtswidrig bewertet, und die Untersuchung wurde nicht beendet. Politisch nutzt Fidesz dieselbe Entscheidung als Beleg für die eigene Darstellung eines Vorgehens gegen Anhänger der Partei.
Nach der vorliegenden Darstellung schafft diese Argumentation die Grundlage dafür, dass künftige Maßnahmen von Sicherheits- oder Justizbehörden gegen Aktivisten, die Viktor Orbán oder Fidesz nahestehen, von der Partei als politische Repression bezeichnet werden könnten. Eine solche politische Bewertung ersetzt jedoch nicht die behördliche Feststellung, dass die Ermittlungen im Fall Szakács weiterlaufen.
Der Fall bleibt damit sowohl Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens als auch Teil der politischen Kommunikation von Fidesz gegen die Regierung von Péter Magyar.


