Österreich stellt §57a-„Pickerl“ ab Mai 2027 auf längere Prüffristen um
In Österreich ändern sich ab 19. Mai 2027 die Fristen für die §57a-Begutachtung des „Pickerl“ deutlich. Das bisherige 3-2-1-System wird durch ein 4-2-2-2-1-Modell ersetzt,
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