Österreich stellt §57a-„Pickerl“ ab Mai 2027 auf längere Prüffristen um

Oktober 11, 2026 10:04
Mechanic in a yellow jacket inspects a BMW with its hood open in a vehicle inspection bay.
Der „Pickerlrechner“ bietet Orientierung zu den neuen §57a-Fristen, die ab Mai 2027 gelten.Foto: ÖAMTChochgeladen von Sophie Ruzicka

In Österreich ändern sich ab 19. Mai 2027 die Fristen für die §57a-Begutachtung des „Pickerl“ deutlich. Das bisherige 3-2-1-System wird durch ein 4-2-2-2-1-Modell ersetzt, zugleich entfällt die bisherige Überziehungsfrist.

Betroffen sind unter anderem Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads und Anhänger bis 3,5 Tonnen. Die erste Begutachtung ist künftig vier Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach folgen drei Kontrollen im Abstand von jeweils zwei Jahren – also nach sechs, acht und zehn Jahren.

Ab diesem Zeitpunkt muss das Fahrzeug jährlich geprüft werden. Die neue Regelung soll grundsätzlich auch für Fahrzeuge gelten, die schon vor dem 19. Mai 2027 zugelassen wurden.

Für Fahrzeuge mit eigenen, schon bisher abweichenden Intervallen ändert sich laut der Regelung nichts; dazu zählen etwa Taxis, Lastwagen und historische Kraftfahrzeuge.

Der ÖAMTC bietet dazu einen Online-„Pickerlrechner“ an. ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc sagte: „Mit unserem ‚Pickerlrechner‘ wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen“.

Prosenc verwies auch darauf, dass die konkrete Wirkung der Umstellung vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat abhänge: „Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen unter anderem stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab. Es entstehen also viele individuelle Konstellationen – und genau hier wollen wir Konsumentinnen und Konsumenten mehr Klarheit geben“.

Laut ÖAMTC sollen sich die neuen längeren Intervalle zwar organisatorisch und finanziell entlastend auswirken, zugleich aber dazu führen, dass Mängel später entdeckt werden könnten. Genannt werden dabei unter anderem Defekte an Bremsen, Achsen oder der Abgasanlage.

Der Mobilitätsclub verweist zudem auf Unterschiede zwischen Regionen: Nach fünf Jahren weise im Flachland rund ein Viertel der Pkw mindestens einen schweren Mangel auf, im Bezirk Liezen liege der Anteil laut ÖAMTC bei etwa 38 Prozent. Nach zehn Jahren steige das Verhältnis auf 35 zu 56 Prozent.

Nach den Übergangsbestimmungen soll spätestens ab Ende November 2027 keine Überziehungsfrist mehr gelten. Für bereits zugelassene Fahrzeuge kann dann je nach neuem Prüftermin auch eine Austauschplakette nötig werden; diese kann bei einer berechtigten Ausgabe- oder Prüfstelle ohne neuerliche Begutachtung beantragt werden, sofern das zuletzt gespeicherte Gutachten nicht negativ war.

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