Neue Zuverdienstregelung ab 1. Januar 2026: AMS Burgenland informiert über Ausnahmen und Änderungen
Ab 1. Jänner 2026 gilt ein neues Gesetz, das den geringfügigen Zuverdienst für Arbeitslosengeldbezieher in Österreich drastisch einschränkt. Darüber berichtet Welt Stimme. Der Beschluss