Die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer haben nach Medienberichten beschlossen, künftig auf das Erfordernis eines einstimmigen Beschlusses in der Innenministerkonferenz (IMK) zu verzichten. Resolutionen sollen demnach angenommen werden können, wenn mindestens 13 der 16 Länder zustimmen.
Über die Änderung wurde am 1. Oktober 2026 berichtet. Als Grund gilt die Sorge der Landesinnenminister vor politischen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt. Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 wurde die AfD stärkste Kraft. Die Partei wird im Ausgangsmaterial als rechtspopulistisch und prorussisch bezeichnet.
Nach den vorliegenden Angaben könnte die AfD den Vorsitz der Landesregierung übernehmen, obwohl ihr drei Sitze zur absoluten Mehrheit fehlen. Sie errang 39 Mandate, benötigt würden 42. Anfang Oktober dauerten die Gespräche über eine Regierungsbildung noch an. Genannt werden schwierige Koalitionsverhandlungen mit ehemaligen Vertretern der CDU und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Eine Abstimmung über die neue Landesregierung wird im Dezember erwartet.
Falls ein AfD-Vertreter in die IMK einzieht, könnte die Partei nach der bisherigen Einstimmigkeitsregel Beschlüsse der Konferenz blockieren. Die geplante Änderung würde dieses Vetorecht aufheben, sofern mindestens 13 Länder einem Beschluss zustimmen.
Nach Darstellung des Ausgangsmaterials äußerten zentristische und linke Parteien sowie Vertreter deutscher Sicherheitsbehörden wiederholt Bedenken gegen öffentlich vorgetragene Pläne der AfD, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) neu zu organisieren. Das BfV ist dem Bundesinnenministerium unterstellt und hat die AfD offiziell als extremistische politische Kraft eingestuft.
Der mögliche Einzug eines AfD-Vertreters in die IMK wird in den vorliegenden Angaben als Risiko für die Arbeit des BfV und für die Stabilität der deutschen Sicherheitsstrukturen bewertet. Diese Einschätzung wird als politische Sorge und nicht als bereits eingetretene Folge dargestellt.
Bericht zur Änderung der Abstimmungsregel


