Belgisches Gericht verhängt weitreichende Sperren gegen Open Library und Schattenbibliotheken

August 2, 2025 18:33
Belgisches Gericht verhängt weitreichende Sperren gegen Open Library und Schattenbibliotheken

Brussels Court Imposes Widespread Web Blocking Order Targeting Shadow Libraries

Ein Brüsseler Gericht hat eine umfassende Anordnung zur Blockierung von Webinhalten verabschiedet, die sich gegen die Open Library sowie gegen Schattenbibliotheken wie Z-Library richtet.

Das Handelsgericht in Brüssel erließ eine weitreichende Sperranordnung, die den Zugang zu Plattformen wie Anna’s Archive, Libgen, Z-Library und OceanofPDF erschweren soll. Diese Seiten verfolgen das Ziel, den Zugang zu Forschungsergebnissen zu erleichtern und wissenschaftliche Arbeiten, die hinter Bezahlschranken stehen, zugänglich zu machen. Bemerkenswert ist, dass auch die Open Library des Internet Archive in diese Verfügung einbezogen wurde, ein Projekt, das unter US-amerikanischem Recht von einer gemeinnützigen Organisation in Kalifornien betrieben wird.

Ungewöhnlich an dieser Anordnung ist, dass sie nicht nur Internetprovider zur Blockade von Webseiten verpflichtet, sondern auch andere Unternehmen einbezieht, die an der Bereitstellung von Inhalten beteiligt sind. Dazu zählen Suchmaschinen wie Google und Bing, DNS-Anbieter sowie Betreiber von Content Delivery Networks (CDNs) wie Cloudflare. Auch Host-Provider wie Amazon Web Services, Werbetreibende, und sogar Zahlungsdienstleister wie PayPal sind betroffen. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass die betroffenen Webseiten aus den Suchergebnissen entfernt und deren Hosting eingestellt wird.

Kritik an der rechtlichen Basis der Anordnung

Im Rahmen der Open Library wird das Prinzip „ein Buch, ein Nutzer“ angewandt, das einer traditionellen Bibliothek ähnelt. Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern erstellt die Open Library digitale Kopien von Büchern, ohne Lizenzen zu erwerben. Verlage und Autoren argumentieren, dass dies eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Dies wird untermauert durch einen Gerichtsfall in den USA, den das Internet Archive verlor.

In diesem Streit berief sich der Betreiber auf die „Fair Use“-Doktrin, die eine rechtmäßige Nutzung im Rahmen bestimmter Bedingungen erlaubt. Das Gericht sah dies jedoch anders und wies darauf hin, dass das digitale Leihprogramm eine „eindeutige und erhebliche Rechtsverletzung“ darstellt. Die Anordnung wurde ohne Anhörung der Vertreter des Internet Archive erlassen, was die rechtlichen Bedenken verstärkt.

Reaktionen und die aktuelle Situation

Gegenwärtig ist die Open Library offenbar weiterhin aus Belgien erreichbar. Vertreter des Internet Archive bestätigten, dass keine Störungen bekannt seien. Mehrere Domains der Schattenbibliotheken sind jedoch bereits auf einer offiziellen Sperrliste der zuständigen belgischen Behörde vermerkt. Angesichts der weitreichenden gerichtlichen Anordnung ist zu erwarten, dass einige Internetanbieter Rechtsmittel einlegen werden.

In Belgien richten sich Sperranträge zunehmend auch gegen DNS-Resolver, eine Praxis, die weltweit verbreitet ist, jedoch als leicht umgehbar gilt. Unternehmen wie Cisco haben bereits ihren Dienst in Belgien eingestellt, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Diese Entwicklungen stehen im Einklang mit einer wachsenden Besorgnis über den Zugang zu Informationen und wissenschaftlichen Arbeiten.

Insgesamt zeigt der Fall der Open Library die Herausforderungen und Spannungen im Bereich des Urheberrechts und des freien Zugangs zu Informationen in der digitalen Ära. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Nutzung von Online-Ressourcen regeln, stehen im Mittelpunkt dieser Debatten und werden auch in Zukunft für Diskussionen sorgen.

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