EU-Kommission bringt strengere Verordnung für KI-Modelle in Kraft

August 2, 2025 08:15
EU-Kommission bringt strengere Verordnung für KI-Modelle in Kraft

Die EU-Regeln für Allzweck-KI-Modelle sind trotz heftiger Einwände seit dem 2. August wirksam. Was das konkret bedeutet, regelt ein Verhaltenskodex.

Am 2. August 2025 sind die Vorschriften der Europäischen Union zur Regulierung von Allzweck-KI-Modellen (General Purpose AI, GPAI) in Kraft getreten. Diese Regelung folgte auf intensive Diskussionen zwischen führenden Anbietern und den Mitgliedstaaten der EU, die einen Aufschub der Umsetzung gefordert hatten, da die EU-Kommission mit den notwendigen Vorarbeiten hinterherhing. Letztlich wurden wichtige Handlungsempfehlungen für KI-Anbieter Mitte Juli 2025 veröffentlicht.

Die von der EU-Kommission veröffentlichten Empfehlungen zielen darauf ab, den Anbietern von GPAI Hilfe zu bieten, um ihre Modelle konform mit der neuen Verordnung zu betreiben. Der Verhaltenskodex bietet Leitlinien zur Klassifizierung von GPAI und beschreibt spezifische Anforderungen und Bestimmungen, die am 2. August 2025 wirksam wurden.

Vertreter namhafter Unternehmen äußerten jedoch Bedenken, dass diese Regulierung übertrieben sei. Roland Busch, CEO von Siemens, erklärte kürzlich, dass die EU-Gesetzgebung, insbesondere der AI Act, die Innovationsfähigkeit stark einschränke. Die EU hingegen hält an der Notwendigkeit fest, KI unter spezifische Regeln zu stellen, um mögliche Risiken für die Bürgerrechte abzumildern. Obwohl viele Unternehmen, darunter US-Konzerne wie Alphabet und Meta, eine Verschiebung der Fristen forderten, bekräftigte der Sprecher der EU-Kommission: „Es gibt keine Unterbrechung, keine Nachfrist, keine Pause.“

Die Definition dessen, was unter KI zu verstehen ist, entwickelt sich stetig weiter. Um der sich verändernden Technologielandschaft gerecht zu werden, hat die EU gesetzgeberische Aspekte in delegierte Rechtsakte ausgelagert, um flexibler auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Bestimmte Anforderungen, insbesondere zur Kontrolle der GPAI-Modelle, bleiben jedoch vage formuliert. Anbieter sind verpflichtet, die systemischen Risiken ihrer Modelle zu prüfen und zu dokumentieren.

Die EU-Kommission hat in ihren Leitlinien klargestellt, dass ein GPAI-Modell definiert ist, wenn es eine bestimmte Rechenleistung überschreitet. Modelle mit über 1025 Gleitkommaoperationen pro Sekunde gelten als besonders risikobehaftet. Auch für Modelle, die unterhalb dieser Lob, können jedoch Sorgfaltspflichten entstehen.

Ein Expertengremium hat über das vergangene Jahr hinweg in Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern den dritten Teil des Verhaltenskodex ausgearbeitet, der für das Management potenzieller Risiken entwickelt wurde. Dieser umfasst die Risiken, die mit der Nutzung von KI-gestützten Systemen verbunden sind, einschließlich ungelöster ethischer Fragen.

Die Anbieter mussten sich entschieden, ob sie die Verpflichtungen des Verhaltenskodex einhalten, was einige, wie Microsoft und OpenAI, bereits tun wollen, während Meta sich ablehnend zur Regulierung geäußert hat.

Die Frist zur Einhaltung der Vorschriften beginnt offiziell im August 2026. Bis dahin müssen Unternehmen Maßnahmen zur Risikominderung umsetzen. Die Kommission sieht die Einführung der Regulierungsmaßnahmen als unerlässlich an, um Innovation im europäischen KI-Sektor zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Grundrechte der Bürger gewahrt bleiben.

Insgesamt verdeutlicht die Situation, dass die EU sich in einer Schlüsselrolle befindet, um den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu regeln, während sie gleichzeitig den technologischen Fortschritt vorantreibt. Der Kurs der Kommission signalisiert, dass sie weder vor großen Anbietern noch vor Herausforderungen zurückschreckt, um rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen fairen und verantwortungsvollen Umgang mit KI gewährleisten.

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