Bürgerinitiative reicht Beschwerde gegen BVwG-Genehmigung für Verbindungsbahn beim Verfassungsgerichtshof ein

März 12, 2026 12:48
Bürgerinitiative reicht Beschwerde gegen BVwG-Genehmigung für Verbindungsbahn beim Verfassungsgerichtshof ein

Die Bürgerinitiative „Verbindungsbahn-besser“ hat beim Verfassungsgerichtshof gegen die Genehmigung des Projekts „Attraktivierung der Verbindungsbahn“ durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde eingelegt. Kritisiert werden unter anderem die Zahl der geplanten Baumfällungen und die vorgesehenen Querungen der Strecke. Die ÖBB weisen die Vorwürfe zurück und halten am geplanten Baustart im Herbst fest. Darüber berichtet Welt Stimme.

WIEN/HIETZING. Im Januar bestätigte das BVwG die Genehmigungen für das ÖBB-Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“. Die Bürgerinitiative „Verbindungsbahn-besser“ hat nun gegen das Erkenntnis des BVwG Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht.

Peter Pelz, Sprecher der Initiative, erläutert: „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da das Verfahren von zahlreichen Unklarheiten geprägt war. Neben der umstrittenen Einstufung der Verbindungsbahn als Hochleistungsstrecke, zu niedrig gemeldeter Zahlen notwendiger Baumfällungen durch die ÖBB und der fehlenden Wiederherstellung gleichwertiger Bahnquerungen gibt es weitere Grundrechtsfragen, die es höchstgerichtlich zu klären gilt.“

Streitpunkt Baumfällungen

Gleichzeitig hat die Initiative einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Die Aktivisten befürchten irreversible Auswirkungen auf die Natur, sollten die Bauarbeiten im ersten Bauabschnitt wie geplant ausgeführt werden. Die ersten Rodungen haben bereits stattgefunden. Zudem kritisieren sie, dass Ersatzpflanzungen teilweise weit vom eigentlichen Projektgebiet entfernt erfolgen, beispielsweise in Breitenlee, und daher die lokalen Grünräume kaum kompensiert werden.

Die ÖBB geben an, dass im Rahmen des Vorhabens insgesamt 1.297 Bäume entlang der Strecke entfernt werden müssen, gemäß den Sachverständigen des BVwG. Davon fallen 820 Bäume unter das Wiener Baumschutzgesetz. „Im Rahmen der Grünraumgestaltung und Rekultivierung werden 572 Bäume entlang der Trasse nachgepflanzt, darunter sind 50 ‚XL‘-Bäume“, so die ÖBB.

Kosten für Bäume werden übernommen

Zusätzlich übernehmen die ÖBB die Kosten für bis zu 420 Bäume auf Privatgrundstücken im Umkreis von bis zu 1.000 Metern. Auf einer ökologischen Ausgleichsfläche im 22. Bezirk werden 305 Bäume, darunter 50 „XL“-Bäume, gepflanzt. „In Summe werden also 1.297 Bäume nachgepflanzt, davon 992 im 12., 13. und 14. Bezirk“, betont ein Sprecher der ÖBB.

Die Initiative kritisiert zudem, dass einige Querungen künftig lediglich über Stiegen und Aufzüge erreichbar sein werden, was die sanfte Mobilität verschlechtern würde. Die Bundesbahnen entgegnen, dass es auf der fünf Kilometer langen Strecke künftig neun Querungen für den Straßenverkehr, 15 Radweg- und 18 Fußwegquerungen geben wird.

Alle Querungen seien permanent geöffnet. „Barrierefreiheit wird entweder durch das Vorhandensein von Aufzügen oder von Rampen gewährleistet“, wird betont. Somit entfallen laut ÖBB die bisherigen Wartezeiten von 15 bis 20 Minuten pro Stunde an geschlossenen Schranken.

Projektstart weiter geplant

Für die ÖBB bleibt der Zeitplan des Projekts unverändert. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof habe grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, solange diese nicht ausdrücklich vom Gericht zugesprochen werde, heißt es. „Unser Plan ist es, noch heuer, voraussichtlich im Herbst, mit der Attraktivierung der Verbindungsbahn zu starten“, so ein Unternehmenssprecher abschließend.

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