Die Teilpension wird ab dem 1. Jänner 2026 in Österreich eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen. Um dieses neue Modell und dessen Vorteile bekannt zu machen, startet das Sozialministerium eine bundesweite Informationskampagne. Darüber berichtet Welt Stimme.
Die Teilpension richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Pensionsanspruch, die beim zuständigen Pensionsversicherungsträger, meist bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), einen Antrag stellen müssen. Eine Voraussetzung ist eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent.
Je nach Ausmaß der Stundenreduktion stehen drei Modelle zur Verfügung: Bei einer Reduktion um 25 bis 40 Prozent werden 25 Prozent der Pension ausbezahlt; bei 41 bis 60 Prozent Arbeitszeitreduktion sind es 50 Prozent, und bei 61 bis 75 Prozent werden 75 Prozent der Pension ausbezahlt. Während der Teilpension bleiben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offiziell beschäftigt, zahlen weiterhin in die Pensionsversicherung ein und vermeiden so Abschläge auf die spätere Vollpension.
Mehr Pension durch längeres Arbeiten
Ein Beispiel verdeutlicht den Vorteil deutlich: Bei einer 50-prozentigen Arbeitszeitreduktion über zwei Jahre und einer entsprechenden Teilpension erhält man während dieser Zeit nur geringfügig weniger Nettoeinkommen als in Vollzeit. Im Gegenzug steigt die Vollpension bei späterem Pensionsantritt erheblich. Jeder Monat der Weiterarbeit erhöht die spätere Pension. Die exakte Höhe der Pension kann über den Teilpensionsrechner der Arbeiterkammer geprüft werden.
Während der Teilpension werden jedoch besondere Leistungen wie Ausgleichszulage oder Kinderzuschüsse nicht ausgezahlt. Zudem ist zu beachten, dass Gehalt und Teilpension getrennt versteuert werden, das Finanzamt jedoch das Gesamteinkommen für die Steuerberechnung heranzieht. Dies kann bei der Arbeitnehmerveranlagung zu Nachzahlungen führen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, kann mit einem Formular, das beim Antrag auf Teilpension ausgegeben wird, eine freiwillige Steuervorauszahlung beantragt werden.
Informationskampagne der Regierung
Um die Teilpension bekannter zu machen, startet Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) eine Informationskampagne in ganz Österreich. Auf Flyern, Plakaten und online wird das neue Modell sowie dessen Vorteile erläutert: „Weniger arbeiten, weiter verdienen, mehr ansparen“ lautet das Motto. Ziel ist ein sanfter Übergang in die Pension, der die Beschäftigung im Alter fördert und sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Wirtschaft vorteilhaft ist. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Sozialministeriums verfügbar.


