Ein Gesetzespaket für den öffentlichen Dienst wurde im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen verabschiedet, was zu Änderungen der unter der Vorgängerregierung vereinbarten Gehaltsanpassungen führt. Kritik kam von der FPÖ. Darüber berichtet Welt Stimme.
ÖSTERREICH. Der Nationalrat hat ein umfassendes Gesetzespaket für den öffentlichen Dienst angenommen. Die Dienstrechts-Novelle umfasst 60 Seiten und wurde von der Koalition sowie den Grünen unterstützt. Im Mittelpunkt steht eine geplante Gehaltserhöhung für Bundesbedienstete, die in den nächsten dreieinhalb Jahren im Durchschnitt (über alle Gehaltsgruppen hinweg) um 5,3 Prozent steigen soll.
Der neue Gehaltsabschluss etabliert eine Abweichung von der ursprünglichen Vereinbarung zwischen der vorherigen Regierung und der Beamten-Gewerkschaft. Laut dieser Regelung hätte die Erhöhung im Jahr 2026 um 0,3 Prozentpunkte über der Inflationsrate liegen sollen. Dieser Ausgleich war notwendig, da der Anstieg im Jahr 2025 mit 3,5 Prozent die vollständige Teuerung nicht abdeckte.
Plus ab Mitte 2026
Das künftig beschlossene Plus wird nun voraussichtlich ab Mitte 2026 wirksam. Ab Juli 2026 steigen die Gehälter um 3,3 Prozent. Des Weiteren sind für August 2027 und September 2028 Erhöhungen von durchschnittlich einem Prozent vorgesehen, die in Form von sozial gestaffelten Fixbeträgen erfolgen werden. Bei niedrigen Gehältern werden die Anpassungen größer ausfallen als bei höheren, wobei die Beträge nach Gehaltsstufen gestaffelt sind. Auch Zulagen und Vergütungen werden 2027 und 2028 um jeweils ein Prozent steigen, mit Ausnahme des Kinderzuschusses.
Die vorgesehenen Zuwächse für 2027 betragen 58,3 Euro für Gehälter bis 3.010 Euro, 40,4 Euro für Gehälter zwischen 3.010,1 Euro und 6.163 Euro sowie 20,6 Euro für höhere Gehälter. Im Jahr 2028 wird das Plus bei 59,2 Euro für Gehälter bis 3.068,3 Euro, 45,2 Euro für Gehälter zwischen 3.068,4 Euro und 4.311 Euro, 33,2 Euro für Gehälter zwischen 4.311,1 Euro und 6.203,4 Euro und 21,2 Euro für darüber liegende Gehälter liegen. Die Bezüge der Abgeordneten und Regierungsmitglieder sind jedoch zufolge einer einstimmig angenommenen Novelle zum Bundesbezügegesetz für ein weiteres Jahr eingefroren.
Teilpension und mehr
Zusätzlich zu den Gehaltsthemen befasst sich die Novelle auch mit der Einführung einer neuen Teilpension. Bei ausreichenden Versicherungsjahren und Vorliegen eines dienstlichen Interesses können öffentliche Bedienstete ihre wöchentliche Arbeitszeit um 25, 50 oder 75 Prozent reduzieren. Ein Rechtsanspruch darauf existiert nicht, jedoch sollen auch Richterinnen und Richter sowie Lehrerinnen und Lehrer Zugang zur Teilpension erhalten. Im Schulbereich können hierzu Änderungen an den Prozentsätzen vorgenommen werden, um den vollständigen Unterrichtsablauf zu gewährleisten.
Weitere Punkte der Novelle beinhalten die Möglichkeit zur digitalen Dokumentation von Mitarbeitergesprächen, Regelungen im Pensionsrecht für Beamtinnen und Beamte, die temporarily für EU-Einrichtungen arbeiten, sowie Unterstützungsleistungen nach Dienstunfällen. Bisher konnte der Bund Schadensersatzansprüche nur übernehmen, wenn der verursachende Dritte erreichbar war. Dies wurde nun geändert, sodass der Bund künftig auch bei unbekannten, flüchtigen oder unzurechnungsfähigen Personen helfen kann. Zudem sollen städtische Unterstützungen für Hinterbliebene von Personen, die während der Grundausbildung von Exekutivbeamten tödlich verunglücken, bereitgestellt werden.
FPÖ sieht „miserablen Lohnabschluss“
Die Freiheitliche Partei äußerte scharfe Kritik am Gesetzespaket. Abgeordneter Werner Herbert bezeichnete den Lohnabschluss als „miserabel“ und warf der Gewerkschaft vor, die Interessen der Bediensteten „verraten“ zu haben. FPÖ-Mitarbeiter Christian Lausch unterstrich, dass die öffentlichen Bediensteten diese Behandlung „nicht vergessen werden“. Abgeordnete Irene Eisenhut von der FPÖ sprach von einem „Skandal“, da dies zu einem Vertrauensverlust führen könnte, wenn sich die Bediensteten nicht mehr auf gesetzliche Gehaltsabschlüsse verlassen könnten.
Auf Seiten der Koalitionsparteien gibt es jedoch Zustimmung. Neos-Abgeordneter Yannik Shetty bezeichnete den neuen Gehaltsabschluss als wirtschaftspolitisch notwendig mit Signalwirkung für die Privatwirtschaft. Laut Romana Deckenbacher (ÖVP) sei ein „tragfähiger Kompromiss“ erzielt worden, der für keine Seite einfach gewesen sei. Besonders positive Resonanz erhielt die Schließung der Lücke bei den Hilfeleistungen von Muna Duzdar (SPÖ). Grünen-Politiker Markus Koza merkte an, dass seine Partei den Gesetzesabschluss „kritisch gesehen“ hätte, jedoch die Politik das Ergebnis akzeptieren müsse.


