Sozialreferentenkonferenz in Hagenberg diskutiert bundesgesetzliche Änderungen
ÖSTERREICH, HAGENBERG. Am 29. Mai tagten die Sozialreferentinnen und -referenten der neun Bundesländer in Hagenberg. Die Konferenz wurde unter anderem von Bundesministerin Korinna Schumann sowie den Landesräten Martin Antauer, Eva Prischl, Karlheinz Kornhäusl und Cornelia Hagele besucht.
Im Zentrum der Diskussion stand die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Bereichen Pflege, Inklusion von Menschen mit Behinderung und Sozialhilfe. In diesem Zusammenhang wurden 33 Beschlüsse einstimmig gefasst.
Forderungen zur Berufserweiterung in der Pflege
Der Salzburger Landesrat Wolfgang Fürweger führte aus, dass Oberösterreich, Wien und Salzburg einen gemeinsamen Antrag zur „Weiterentwicklung der Berufsbilder in der Gesundheits- und Krankenpflege“ eingebracht haben. Ziel sei es, Pflegekräften in der Langzeitpflege mehr Verantwortung zu übertragen. Dies soll dazu beitragen, die Qualität der Versorgung zu erhöhen und den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten.
Pleiten durch eingeschränkte Kompetenzen
Laut Fürweger dürfen Pflegefachassistenzen ihre erworbenen Fähigkeiten nicht vollständig nutzen. Aktuell sind ihnen bestimmte Tätigkeiten wie das eigenverantwortliche Erstellen von Dienstplänen und die Ausbildung neuer Fachassistenzen untersagt. Die abgehenden Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger verleihen der Pflegekrise zusätzliche Dringlichkeit.
Herausforderungen bei der Inklusion
Ein weiteres zentrales Thema war die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt. Wiener Stadtrat Peter Hacker erläuterte, dass Menschen mit Behinderung beim Übergang von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt oft Ansprüche auf Pension und Sozialhilfe verlieren. Dies trifft auch deren Angehörige und stellt eine erhebliche Hürde für die Inklusion dar.
Forderung nach Schonfristen
Christian Dörfel, Sozial-Landesrat aus Oberösterreich, bezeichnete die aktuellen Regelungen als „Anti-Inklusionsmaßnahme“ und forderte eine Schonfrist von einem Jahr, in der Betroffene zurück in ihre Werkstätten dürfen, ohne Ansprüche zu verlieren.
Forderungen der Bundesländer im Detail:
⮕ Pflege:
• Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachassistenz
• Modernisierung der Ausbildung mit Fokus auf Digitalisierung und Palliative Care
• Langfristige Sicherstellung der Pflegefinanzierung
• Absicherung des Pflegegeldes und Weiterentwicklung der Begutachtung
• Verbesserung der Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Betreuung.
⮕ Inklusion:
• Mehr Sicherheit für Menschen mit Behinderung beim Einstieg in den Arbeitsmarkt
• Langfristige finanzielle Absicherung der persönlichen Assistenz über 2026 hinaus
• Sicherstellung der Ausgleichstaxfonds.
⮕ Sozialhilfe:
• Absicherung der Länderkompetenzen bei der Reform der Sozialhilfe
• Evidenzbasierte Ausgestaltung der geplanten Kindergrundsicherung.
Einordnung
Die beschlossenen Forderungen zielen auf eine umfassende Reform in der Pflege, der Inklusion und der Sozialhilfe ab. Die angestrebten Änderungen könnten langfristig die Versorgungssituation verbessern und Barrieren für Menschen mit Behinderung abbauen, was eine bedeutende Auswirkungen auf die betroffenen Personengruppen hat.


