Die Gaspreise steigen deutlich, während das Burgenland klare Vorgaben und einen „Master-Plan“ für den geplanten Ausstieg aus fossilen Gasen fordert. Darüber berichtet Welt Stimme.
BURGENLAND. Geschäftsführer von Netz Burgenland, Florian Pilz, fordert beim energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums Versorgungssicherheit klare Richtlinien für den Ausstieg aus Erdgas. Die Bevölkerung und Netzbetreiber benötigen eine präzise Vorstellung davon, wie der Ausstieg konkret erfolgen soll, selbst wenn es um notwendige und verzichtbare Gasanwendungen geht.
Zum Jahresende 2024 verzeichnete das Burgenland einen Rückgang der Erdgas-Zählpunkte um 12,8 Prozent im Vergleich zu 2020, während der österreichische Durchschnitt bei rund zehn Prozent lag. Der ökologisch und ökonomisch erforderliche Erdgas-Ausstieg birgt laut Pilz individuelle Risiken, da die Netzkosten unverändert bleiben und auf immer weniger Kundinnen und Kunden umgelegt werden, was zu erhöhten Gaspreisen für die verbliebenen Haushalte führt.
Burgenland: Gas-Ausstieg, Alternativen und Klimaschutz
Um exorbitante Gaspreise für eine reduzierte Kundenzahl zu vermeiden und den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu unterstützen, sind laut Pilz klare Vorgaben und eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung notwendig. Derzeit bestehe vielfach Unsicherheiten bezüglich neuer Heiztechnologien. Um jedoch hochpreise Gasentgelte zu verhindern, müssten alle Haushalte in betroffenen Gebieten ihre Energieversorgung umstellen. Fernwärme und elektrisch betriebene Wärmepumpen gelten als Alternativen für private Haushalte.
„Wir brauchen eine umfassende Energie-Raumplanung. Es braucht klare Vorgaben, welche Gebiete künftig weiter mit Gas versorgt werden sollen und welche nicht. Dabei muss auch geklärt werden, ob die betroffene Region Fernwärmeanschlüsse erhält oder aber zur Gänze auf Wärmepumpen umstellt – in diesem Fall wird häufig das Stromnetz verstärkt werden müssen.“
Florian Pilz, Geschäftsführer von Netz Burgenland
Zusätzlich kann die Klimaneutralität durch den Einsatz von Biomethan oder Wasserstoff erreicht werden. Dies erfordere jedoch eine strategische Umstellung in klar definierten Regionen. Pilz betont, dass CO2-neutrales Biogas nur dort sinnvoll ist, wo ausreichende Produktionsmengen und -qualitäten gewährleistet werden. In diesen Regionen müsse das Gasnetz ausgebaut und in anderen teilweise stillgelegt werden. Insbesondere für Gewerbe und Industrie müsse klimaneutrales Gas verfügbar sein, um Abwanderungen zu vermeiden, so Pilz.
Die Umsetzung der EU-Erdgas-Binnenmarktrichtlinie (RL 2024/1788) sieht auch die Schaffung eines regulierten Wasserstoffmarkts vor. Pilz stellt klar, dass Wasserstoff gegenwärtig nicht für die Beheizung von Wohngebäuden verwendet werden kann und zunächst auf Gewerbe, Industrie und E-Fuels konzentriert sein sollte. Er hofft auf zügige Fortschritte beim Gaswirtschaftsgesetz (GWG) sowie beim Gesetz über Erneuerbare Gase (EEG): „Davon hängen hohe Investitionsentscheidungen ab, ein zu langes Zögern kann zu kostspieligen Fehlentwicklungen führen, weshalb wir uns eine baldige politische Einigung wünschen.“
Alternativen zum Gas: Was wird im Burgenland gefördert?
Im Burgenland wurden Förderungen für das Jahr 2026 im Bereich erneuerbare Energien und den Gas-Ausstieg angefragt. Dabei standen sowohl die verfügbaren Fördermodelle als auch die Anforderungen im Fokus, die Antragsteller erfüllen müssen.
Sonderförderaktion 2026
- Die Förderung unterstützt Privatpersonen beim Austausch fossiler Heizungen (Öl, Gas, Kohle) durch nachhaltige Systeme wie Fernwärme, Wärmepumpen oder Biomasse. Voraussetzung ist ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Eigentum sowie der Nachweis des Heizungstauschs. Gefördert werden 30 Prozent der anrechenbaren Kosten, maximal 2.000 Euro. Für einkommensschwache Haushalte gibt es zudem einen möglichen Sozialbonus.
Speicheranlagen 2026
- Das Land Burgenland fördert die Nachrüstung und Erweiterung von Stromspeicheranlagen bei bestehenden PV-Anlagen, sofern keine Bundesförderung genutzt wird. Die Förderung beträgt 30 % der anrechenbaren Kosten, maximal 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, bis zu einer förderbaren Obergrenze von 20 kWh.
Elektromobilität 2026
- Das Land Burgenland fördert die Elektromobilität mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Unterstützt werden bestimmte Fahrzeugtypen, die je nach Kategorie mit festgelegten Prozentsätzen bzw. Maximalbeträgen gefördert werden.
- Elektromobilität für Pensionistinnen und Pensionisten und gehbehinderte Personen bei Neuanschaffung: 30 Prozent (bis 400 Euro)
- E-Mopeds der Klasse L1e und E-Motorräder der Klasse L3e bei Neuanschaffung: 30 Prozent (bis 500 Euro)
- E-Leichtfahrzeuge der Klasse L6e Neuanschaffung, max. 6 kW Höchstgeschwindigkeit 45 km/h: 30 Prozent (bis 500 Euro)
- E-Leichtfahrzeuge der Klasse L7e Neuanschaffung, max. 15 kW Höchstgeschwindigkeit 90 km/h: 30 Prozent (bis zu 1.000 Euro)
- Elektro-Transporträder (max. 600 W, Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h, Zuladegewicht exkl. Fahrer mindestens 60 kG): 30 Prozent (bis zu 300 Euro)
- Elektro-PKW (Klasse M1) – Neuanschaffung, Anschaffungspreis maximal 50.000 Euro: zehn Prozent (bis zu 2.000 Euro)
- Elektrische Ladeinfrastruktur (Wallbox, Standsäule, intelligentes Ladekabel): 30 Prozent (bis zu 300 Euro)
Nachhaltige Technologien zur Ökoenergieerzeugung 2026
- Die Förderung „Nachhaltige Technologien zur Ökoenergieerzeugung 2026“ des Landes Burgenland richtet sich an Privatpersonen und soll Energieeffizienz sowie Klima- und Umweltschutz im Wohnbereich stärken. Fördervoraussetzung ist ein Ein- oder Zweifamilien- bzw. Reihenhaus im Eigentum mit überwiegend privater Nutzung. Unterstützt werden der Tausch von Heizsystemen, die Errichtung thermischer Solaranlagen sowie Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen. Die Förderung erfolgt bis zu festgelegten Maximalbeträgen.
- Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung: 500 Euro
- Heizungswärmepumpen (Erd- oder Wasserwärmepumpe): 1.200 Euro
- Heizungswärmepumpen (Luftwärmepumpen): 1.000 Euro
- Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung: 800 Euro
- Hauszentralheizung über Biomasse: 1.200 Euro
- Fernwärmeanschlüsse: 800 Euro
- Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen: 1.000 Euro


