Gegeninitiative kündigt rechtliche Schritte beim Stadtquartier Kurbadstraße nach Baustart an

Feber 27, 2026 17:38
Gegeninitiative kündigt rechtliche Schritte beim Stadtquartier Kurbadstraße nach Baustart an

Im Stadtquartier Kurbadstraße in Wien kündigt die Gegeninitiative rechtliche Schritte an, nachdem der Baustart angekündigt wurde. Der Hintergrund ist ein aktuelles Verfahren aufgrund eines formalen Fehlers der Baupolizei. Darüber berichtet Welt Stimme.

WIEN/FAVORITEN. Der bevorstehende Baustart im Stadtquartier Kurbadstraße könnte für viele eine erfreuliche Nachricht sein, da zahlreiche neue Wohnungen in einem gegenwärtig ungenutzten Gebiet entstehen. Dennoch bleibt bei vielen Anwohnern ein bitterer Nachgeschmack.

Auslöser für diese Bedenken ist ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das vor einigen Monaten erlassen wurde. Dieses wies einen Bescheid der Baupolizei zurück, der besagte, dass für das Stadtquartier keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren) erforderlich sei. Die Begründung der zuständigen Magistratsbehörde wurde als unzureichend erachtet, weshalb nun ein Verfahren im Gange ist.

Aufschiebende Wirkung oder nicht?

Obwohl das Urteil aufgrund mangelnder Kompetenz keine abschließende Entscheidung über die Notwendigkeit eines UVP-Verfahrens trifft, gibt es unter Kritikern Unverständnis darüber, wie die Bauarbeiten beginnen können, während das Verfahren noch läuft.

Piotr Pyka, Rechtsanwalt der Umweltorganisation Alliance for Nature und Unterstützer der Gegeninitiative, bekräftigt, dass das Verfahren entgegen der Auffassung der Bauwerbenden durchaus eine aufschiebende Wirkung haben sollte.

„Abrissbirne statt Baukran“

Der Anwalt kritisiert die Zustimmung der Baupolizei zu den Bauarbeiten als rechtswidrig. Er weist darauf hin, dass die Behörde verpflichtet sei, für einen rechtmäßigen Zustand zu sorgen und im Rahmen eines Bauauftrags illegale Bauten abzureißen. „Am Bauplatz 8 gehört kein Baustellenkran, sondern eine Abrissbirne“, so Pyka.

Die Alliance for Nature, die Mandantin von Pyka, plant, sowohl beim Bauplatz acht als auch beim Bauplatz sechs – wo jüngst ebenfalls eine Baubewilligung ausgehängt wurde – eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen. Weitere rechtliche Schritte werden derzeit geprüft, jedoch kann Pyka dazu noch keine genauen Angaben machen.

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