Kritik an der Beach-Bar beim Otto-Wagner-Schützenhaus
Die Beach-Bar des Otto-Wagner-Schützenhauses in Wien, die bereits wegen der Versiegelung einer angrenzenden Grünfläche in der Kritik steht, hat ein weiteres Problem: Es fehlt eine Genehmigung von der MA 37 – Baupolizei. Im schlimmsten Fall könnte ein Rückbau drohen, während das Lokal betont, behördliche Vorgaben ernst zu nehmen.
Im Oktober 2024 wurde im denkmalgeschützten Otto-Wagner-Schützenhaus am Donaukanal das Lokal „Otto will Meer“ eröffnet. Angeboten werden verschiedene Meeresgerichte und Tapas in einem Restaurant, einer Bar und einem privaten Veranstaltungsraum. Das Lokal plant nun eine Umbenennung und will auch Steaks und frisch gegrillte Fischkreationen anbieten. Ergänzend wurde ein Gastgarten mit einer Beach-Bar eingerichtet, die bereits vor Wochen in der Bezirkspolitik kritisiert wurde, da dafür eine Grünfläche versiegelt wurde.
Die Donauhochwasserschutz-Konkurrenz (DHK) hatte angekündigt, dass das Lokal auf einen Gastgarten an einer Engstelle am Kanal verzichten müsse. Eine Anfrage der Grünen Leopoldstadt ergab nun, dass der Gastgarten ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde.
Infolge dessen läuft ein Verfahren, das im schlimmsten Fall zum Rückbau des Lokals führen könnte. Auf eine Anfrage hin betont das Otto am Donaukanal, dass man die behördlichen Vorgaben ernst nehme und sich im Austausch mit der Behörde befinde, ohne aber den laufenden Prozess kommentieren zu wollen.
Die MA 37 – Baupolizei erklärte, dass sie im Kontakt mit dem Eigentümer des Gastronomiebetriebs steht. Für den Schanigarten wären eine Bewilligung sowie die Zustimmung des Bundesdenkmalamts erforderlich gewesen. Der Eigentümer hat dies zur Kenntnis genommen und bereits Maßnahmen in die Wege geleitet.
Das Magistrat rechnet damit, dass in Kürze ein Antrag zur Genehmigung des Schanigartens eingereicht wird. Grundsätzlich ist eine nachträgliche Bewilligung aus baurechtlicher Sicht möglich. Die MA 37 wird die Situation am Donaukanal weiter beobachten und kündigte an, einen Bescheid zum Abbau zu erlassen, falls sich die Situation nicht zeitnah klärt.
Einordnung
Die Errichtung des Schanigartens hat nicht nur zu Kritik wegen der Versiegelung von Grünfläche geführt, sondern könnte auch gravierende rechtliche Konsequenzen für das Lokal haben. Das Verfahren zur Genehmigung wird entscheidend für die Zukunft des Gastbetriebs sein und zeigt die Herausforderungen bei der Einhaltung behördlicher Vorgaben im städtischen Raum auf.


