Neue Herkunftskennzeichnung für Honig in Österreich
Ab Sonntag, den 14. Juni, tritt die Novelle der österreichischen Honigverordnung in Kraft und verpflichtet zur klaren Angabe der Herkunft auf Honigglas. Diese Regelung soll Transparenz schaffen und heimische Imker unterstützen.
Nach den neuen Vorschriften muss das Herkunftsland auf dem Etikett deutlich sichtbar sein, sofern der Honig aus einem einzigen Ursprungsland stammt. Bei Mischungen müssen die Herkunftsländer im Hauptsichtfeld des Etiketts in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils mit Prozentangaben angegeben werden.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hebt die Bedeutung der Kennzeichnung hervor: „Pünktlich zum Sonntagsfrühstück kommt die Herkunft des Honigs auf den Tisch. Ab sofort sieht jede und jeder auf einen Blick, woher der Honig stammt.“ Die Regelung soll dazu beitragen, dass Konsumenten bewusster entscheiden können und die regionalen Imker gestärkt werden.
Für Honigmischungen gilt eine Toleranzspanne von fünf Prozentpunkten bei den Herkunftsanteilen, basierend auf der betrieblichen Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit. Bei Kleinpackungen bis 30 Gramm dürfen Herkunftsländer auch mithilfe von zweibuchstabigen Ländercodes angegeben werden. Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung gekennzeichnete Produkte können bis zum Abverkauf verkauft werden, um einen praktikablen Übergang für die Betriebe zu gewährleisten.
Einordnung
Die neue Regelung zur Herkunftskennzeichnung für Honig erhöht die Transparenz für Konsumenten und unterstützt gleichzeitig die heimische Imkerei. Künftig können Käufer gezielt österreichischen Honig auswählen, während die Marktbedingungen für lokale Produktanbieter verbessert werden.


