Neue Regelung für Bauarbeiterlöhne in Kraft
SCHÄRDING. Arbeitgeber in der Baubranche sind seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet, Löhne über 500 Euro unbar auszuzahlen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Transparenz bei Lohnzahlungen zu erhöhen und Schwarzarbeit sowie Steuerbetrug zu reduzieren.
Von der Regelung ausgenommen sind Zahlungen für Auslagenersätze, Hotelkosten und Reisekosten. Auch Arbeitnehmer, die über kein Girokonto verfügen, sind nicht von der neuen Vorschrift betroffen. Barzahlungen für Bauleistungen sind bis zu einer Höhe von 500 Euro zulässig; Rechnungen, die diesen Betrag überschreiten, können nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Der Begriff „Bauleistung“ bezieht sich auf die im Umsatzsteuergesetz festgelegten Leistungen, darunter die Herstellung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Reinigung oder Beseitigung von Bauwerken.
Die Regelung soll der Schattenwirtschaft und dem Lohnsteuermissbrauch entgegenwirken und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 5.000 Euro sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, die Barzahlungen erhalten. Unternehmen sollten ihre Zahlungsmodalitäten rechtzeitig an die neuen Anforderungen anpassen.
Einordnung
Mit der neuen Verpflichtung zur unbaren Auszahlung von Löhnen über 500 Euro wird eine wesentliche Änderung in der Baubranche vollzogen. Dies erhöht die Nachvollziehbarkeit von Lohnzahlungen und soll dazu beitragen, illegale Praktiken zu minimieren. Die erwartete Wirkung ist eine insgesamt sauberere Arbeitsumgebung im Bauwesen.


