Tiroler Baufirma wegen Abgabenbetrug verurteilt
Eine Tiroler Baufirma wurde aufgrund systematischer Steuerhinterziehung zwischen 2020 und 2023 verurteilt. Durch den Einsatz von Schwarzarbeit sowie Scheinrechnungen und Scheinfirmen entstand ein Abgabenbetrug in Höhe von rund 556.000 Euro. Für etwa 65.000 Arbeitsstunden wurden keine lohnabhängigen Abgaben entrichtet. Das Urteil, das eine Geldstrafe von 150.000 Euro, teilweise bedingt, sowie bedingte Freiheitsstrafen vorsieht, wurde am Landesgericht Innsbruck gefällt. Darüber berichtet Welt Stimme.
Die Aufklärung des Falls erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Österreich und dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge. Die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Firma wurden rechtskräftig verurteilt und konnten keine plausiblen Erklärungen für die massiven Unstimmigkeiten in den Arbeitszeitaufzeichnungen liefern.
Unstimmigkeiten bei Arbeitszeitaufzeichnungen
Der Prüfdienst für Lohnabgaben stellte fest, dass für rund 65.000 Arbeitsstunden keine entsprechenden Abgaben entrichtet wurden. Diese Ungereimtheiten veranlassten die Ermittler, die Buchhaltung eingehend zu überprüfen. In den weiteren Ermittlungen deckten die Behörden ein Netzwerk von Subunternehmen auf, die angeblich Bauleistungen erbrachten, tatsächlich jedoch weder über Personal noch über die notwendige Infrastruktur verfügten.
Es wurden nicht deklarierte Lohnzahlungen von rund 344.000 Euro ermittelt, und die aufgedeckten Scheinrechnungen führten zu einer zusätzlichen Abgabenverkürzung von etwa 212.000 Euro. Diese illegalen Praktiken zeigen die gravierenden Auswirkungen von Schwarzarbeit und Steuerbetrug auf die Gesamtwirtschaft und die Integrität des Wettbewerbs.
Urteil und Reaktionen
Der Hauptangeklagte, ein langjähriger Geschäftsführer und Stiefvater des zweiten Beschuldigten, erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie eine Geldstrafe von 80.000 Euro, wobei die Hälfte der Strafe ebenfalls bedingt ist. Der Mitangeklagte wurde zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt, von denen die Hälfte ebenfalls bedingt ist.
Finanzminister Markus Marterbauer unterstrich die Wichtigkeit konsequenter Kontrollen: „Betrug schadet allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und untergräbt den fairen Wettbewerb. Wer glaubt, sich durch unlautere Mittel einen Vorteil verschaffen zu können, riskiert empfindliche Strafen. Wir werden den Kampf gegen Steuerbetrug noch verstärken und für mehr Gerechtigkeit sorgen.“


