Arbeitnehmer können Bildungskarenz beantragen
Seit Juni 2026 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Weiterbildungsbeihilfe beim Arbeitsmarktservice (AMS) für Bildungskarenz beantragen.
Beschäftigte, die ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 3.465 Euro beziehen, erhalten zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent der AMS-Förderung. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 und 2027 bei 551,10 Euro, ohne dass sie bei Bildungsteilzeiten gilt. Der Zuschuss ist für Arbeitnehmer besonders attraktiv, da er lohnsteuerfrei und von Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist. Arbeitgeber müssen jedoch weiterhin Abgaben wie den Dienstgeberbeitrag, den Dienstgeberzuschlag und die Kommunalsteuer entrichten.
Mit der nun geklärten steuerlichen Behandlung soll die Weiterbildung von Beschäftigten gefördert werden, während gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen wird. Die wichtigsten Eckpunkte zur Prüfung und Beantragung der Weiterbildungsbeihilfe gemäß § 37e AMSG finden Dienstnehmer demnächst unter www.kanzlei-weinzinger.at.
Einordnung
Die Einführung der Weiterbildungsbeihilfe ermöglicht es Arbeitnehmern, sich während der Bildungskarenz finanziell abzusichern. Dies fördert die berufliche Weiterbildung und kommt sowohl den Beschäftigten als auch den Unternehmen zugute, indem es zu einer qualifizierteren Belegschaft führt.


