Gerichtsurteil: Booking.com muss Identität privater Unterkunftgeber offenlegen
Die Buchungsplattform „Booking.com“ ist verpflichtet, die Identität sowie die Kontaktdaten privater Unterkunftgeber unverzüglich nach Abschluss einer Buchung offenzulegen. Dies entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich.
Die Klage wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eingereicht. Der OGH bestätigte damit die Informationspflicht und die entsprechenden Entscheidungen der Vorinstanzen. Während bei gewerblichen Unterkunftgebern die Offenlegung der Identität und Anschrift bereits vor einer Buchung erforderlich ist, war die Regelung für private Anbieter bislang unklar.
Über Onlineplattformen war es bisherigen Nutzern möglich, Verträge abzuschließen, ohne die Identität der Anbieter zu kennen. Im Fall von Problemen wurde es somit schwierig, Ansprüche ohne Namen und Anschrift des Anbieters durchzusetzen.
Der OGH stellte klar, dass Booking.com die benötigten Informationen nicht erst auf ausdrückliche Nachfrage übermitteln darf, sondern unmittelbar nach der Buchung bereitstellen muss. Barbara Bauer, Juristin beim VKI, betont, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihren Vertragspartner kennen müssen, um ihre Rechte effektiv durchsetzen zu können, unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Anbieter handelt.
Obwohl Booking.com datenschutzrechtliche Bedenken äußerte, sah der OGH diese nicht als Hindernis für die Informationspflicht an. Das Gericht betonte, dass die Entscheidung die Rechtsposition der Verbraucher stärkt und mehr Transparenz bei der Buchung von privaten Unterkünften über Online-Plattformen schafft.
Einordnung
Das Urteil führt dazu, dass Verbraucher künftig mehr Informationen über ihre Vertragspartner erhalten und somit im Streitfall schneller und einfacher handeln können. Diese Regelung sorgt für mehr Transparenz auf Buchungsplattformen und erhöht das Vertrauen der Nutzer in private Unterkunftsangebote.

