Leerstand in den Innenstädten, Neubau am Stadt- und Ortsrand: Sanieren und Nachnutzen soll einfacher werden.
BEZIRK. Ein Altbau im Ortskern soll in einen neuen Kindergarten umgewandelt werden. Dieser Plan stellt nicht nur für die Gemeinden eine erhebliche Herausforderung dar. Um ein leer stehendes Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen, muss es den aktuellen technischen Standards angepasst werden. Dies betrifft sowohl die geforderte Raumhöhe für Kindergärten als auch die Pflicht zur Errichtung von Stell- und Spielplätzen bei Wohnbauten. Darüber berichtet Welt Stimme.
Günstiger und nachhaltiger
Der Vorschlag der VPNÖ sieht vor, dass diese Herausforderungen künftig mit dem „NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz“ beseitigt werden sollen. Dieser Gesetzentwurf wurde nach einer internen Arbeitsklausur am Montag erstmals vorgestellt. Der Kerngedanke lässt sich schnell zusammenfassen: Die Sanierung bestehender Gebäude soll erleichtert und ihre Nachnutzung attraktiver gestaltet werden als Neubauten. Dies soll Bauen günstiger und effizienter machen sowie die Abläufe im Baubewilligungsverfahren vereinfachen. Das Begutachtungsverfahren für den Gesetzesentwurf läuft derzeit, Stellungnahmen sind bis 7. Oktober möglich. Die neuen Bau-Erleichterungen könnten im März 2026 in Kraft treten.
Nachhaltige Entwicklung
„Mit der Novelle der NÖ Bauordnung setzen wir einen wichtigen Schritt für die Menschen im Bezirk Amstetten. Die Reform ermöglicht, dass Umbauten, Sanierungen und Aufstockungen einfacher und günstiger durchgeführt werden können – ohne zusätzliche Bürokratie. Das trägt dazu bei, Leerstände zu reduzieren, Ortskerne zu beleben und wertvolle Flächen zu schonen“, betonen Landtagsabgeordneter Anton Kasser und der designierte Landtagsabgeordnete Lukas Michlmayr.
Sanierung: Details aus dem Entwurf:
• Wegfall Anpassung des Gebäudes an Stand der Technik
• Reduktion von Mindeststellplätzen bei „Begleitetem Wohnen“, „Barrierefreiem Wohnen“, „Jungem Wohnen“
• Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
• Ausweitung bewilligungs- und meldefreier Baumaßnahmen
• Spielplatzabgabe statt Pflicht-Errichtung nicht-öffentlicher Spielplätze im Wohnbau
• Entfall Mindestraumhöhe und Beschränkung Geschossz


