EU-Minister beraten über mögliche Stimmrechtsentziehung Ungarns

Oktober 22, 2025 13:15
EU-Minister beraten über mögliche Stimmrechtsentziehung Ungarns
EU-Minister beraten über mögliche Stimmrechtsentziehung Ungarns

Am 21. Oktober 2025 tagten die Außenminister der Mitgliedstaaten des Rat der Europäischen Union (GAC) in Luxemburg und führten im Zusammenhang mit dem Verfahren gemäß Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union ein neuntes Anhörungsverfahren gegen Ungarn durch. Dabei stand auch die Frage im Raum, ob Ungarn sein Stimmrecht im Rat entzogen werden könnte.

Hintergrund und Prozess

Seit September 2018 leitet das Europäische Parlament das Verfahren gemäß Artikel 7 TEU gegen Ungarn ein, da die Kommission und mehrere Mitgliedstaaten erhebliche Verstöße gegen die in Artikel 2 TEU verankerten Werte — Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte — feststellen.
Das anhängige Verfahren befindet sich bislang in der Phase von Art. 7 (1) TEU, in der der Rat prüft, ob ein klarer Risikofall eines schwerwiegenden Verstoßes vorliegt. Erst in einer späteren Phase (Art. 7 (2) / (3) TEU) wäre die formale Feststellung eines solchen Verstoßes sowie die Verhängung von Sanktionen — darunter etwa die Aussetzung von Stimmrechten — möglich.

Anlass der Debatten

Die aktuellen Diskussionen wurden durch die anhaltenden Bedenken gegen die ungarische Regierung unter Viktor Orbán ausgelöst: Dazu zählen Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz, Medien- und Versammlungsfreiheit sowie die zunehmende Einflussnahme auf zivilgesellschaftliche Organisationen. Zudem nutzt Budapest nach Ansicht zahlreicher Partner in Brüssel das Einstimmigkeitsprinzip der EU, um Verhandlungsprozesse etwa zur Erweiterung und zur Unterstützung der Ukraine zu blockieren — mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Union.

Debatte und politisches Kalkül

Mehrere Mitgliedstaaten machen deutlich, dass sie über die langwierige Anhörungs-Phase hinaus drastischere Maßnahmen erwägen. So forderte etwa Human Rights Watch eine unverzügliche Abstimmung im Rat über die Frage eines Verstoßes gegen EU-Werte. Gleichzeitig warnen Expertinnen und Experten, dass ein Entzug des Stimmrechts für Ungarn nur dann Wirkung entfalten würde, wenn eine breite politische Einigung innerhalb der EU herrscht.

Bedeutung für die Union

Gelingt es der EU, das Verfahren gegen Ungarn konsequent voranzutreiben, wäre dies ein Signal für die Durchsetzung gemeinsamer Werte und damit für die Glaubwürdigkeit der Union. Unterbleibt eine solche Konsequenz-handlung aber, droht das Prinzip der Einstimmigkeit und weiterer Mitwirkung einzelner Mitgliedstaaten künftig als Druck­instrument missbraucht zu werden — mit Risiken für Kohärenz und Handlungsfähigkeit der EU.

Ausblick

Die nächste Stufe des Verfahrens bleibt offen: Ob und wann der Rat eine Entscheidung über das Vorliegen eines schwerwiegenden Verstoßes trifft, hängt nicht zuletzt von der politischen Konstellation im Gremium ab. Die Bundesregierung, die Präsidentschaft und die übrigen Mitgliedstaaten müssen sich positionieren — das Verfahren gegen Ungarn wird damit zu einem Prüfstein für die Fähigkeit der EU, ihre Werte nicht nur im Wort, sondern auch im Handeln zu verteidigen.

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