Reform der Sozialhilfe in Österreich geplant
Die von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) vorgesehene Reform der Sozialhilfe in Österreich soll unter anderem Fixsätze für Erwachsene und Mindestsätze für Kinder einführen sowie eine engere Verknüpfung mit Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen schaffen. Der Entwurf liegt bereits zur Abstimmung bei den Koalitionspartnern ÖVP und NEOS vor.
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung einer zweistufigen Integrationsbeihilfe, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Dazu zählt beispielsweise der Erwerb eines Pflichtschulabschlusses oder die Teilnahme an Sprachkursen. Zudem erhalten Menschen mit Behinderungen höheren Schutz und verbesserte Bedingungen, wie einen doppelten Vermögensfreibetrag und eine Vereinfachung der Unterhaltsregelungen bis zum 25. Geburtstag.
Für Kinder sind bundesweite Mindestsätze vorgesehen, die in Geld- und Sachleistungen unterteilt sind. Letztere sollen über eine Sachleistungskarte abgewickelt werden und Familien zugutekommen, deren Einkünfte über der Sozialhilfegrenze liegen. Für diese Familien ist zusätzlich eine Teilhabekarte geplant, die den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, wie Lernunterstützung oder Freizeitaktivitäten, erleichtern soll.
Die Reform soll auch eine Einigung auf Fixsätze für Erwachsene in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes schaffen und sicherstellen, dass Sonderzahlungen nicht angerechnet werden. Kritik von Seiten der Wiener ÖVP wird geübt, da die Reform es der SPÖ-geführten Stadt erlauben würde, bei den Leistungen abzuweichen.
Einordnung
Die geplante Reform zielt darauf ab, die Sozialhilfe in Österreich zu standardisieren und effizienter zu gestalten. Die vorgesehenen Änderungen könnten sowohl die Integrationschancen von Hilfesuchenden erhöhen als auch Familien mit niedrigen Einkommen unterstützen. Die tatsächliche Umsetzung und Auswirkungen der Maßnahmen bleiben zunächst abzuwarten.


