Russische Behörden nehmen acht Jabloko-Kandidaten vor der Duma-Wahl fest

September 9, 2026 17:10
Russische Behörden nehmen acht Jabloko-Kandidaten vor der Duma-Wahl fest
Russische Behörden nehmen acht Jabloko-Kandidaten vor der Duma-Wahl fest

Russische Behörden haben wenige Tage vor der für 18. bis 20. September 2026 geplanten Wahl zur Staatsduma acht Kandidaten der Partei Jabloko festgenommen. Zwei Betroffene wurden am 4. September in Moskau registriert, sechs weitere am 7. September in der Region Swerdlowsk. Gegen alle wurden Protokolle wegen angeblicher „Demonstration extremistischer Symbolik“ erstellt. Die Vorgänge in Jekaterinburg stehen im Zusammenhang mit einer Reihe von Fällen, in denen Kandidaten der oppositionellen Partei vom Wahlkampf ausgeschlossen werden könnten.

Jabloko tritt unter anderem mit einer offenen Antikriegsposition auf und fordert ein Ende des Krieges zwischen Moskau und Kiew. Die Partei gehört damit zu den wenigen politischen Kräften in Russland, die eine vom offiziellen Kurs des Kremls abweichende Position zum Krieg öffentlich vertreten. Die Verfahren gegen ihre Kandidaten betreffen nach den vorliegenden Angaben Beiträge in sozialen Netzwerken, private oder archivierte Bilder sowie Darstellungen, die von den Behörden als extremistische Symbolik eingestuft wurden.

Sechs Festnahmen in der Region Swerdlowsk

Am 7. September nahm die Polizei in der Region Swerdlowsk Konstantin Kisseljow, Wladimir Sewostjanow und Wladimir Sobjanin fest. Die drei kandidieren für die Staatsduma. Ebenfalls betroffen waren Schana Ognej, Alexander Kudeljkin und Alexej Cholodarjow. Sie treten für Jabloko bei der Wahl zur gesetzgebenden Versammlung der Region Swerdlowsk an.

Den Kandidaten werden unterschiedliche Verstöße vorgeworfen. In einem Fall ging es um die Veröffentlichung eines Telegram-Fotos, auf dessen Hintergrund ein großes „N“ zu sehen gewesen sein soll. Die Behörden werteten den Buchstaben als Hinweis auf den Namen des im Straflager gestorbenen Kreml-Kritikers Alexej Nawalny. In einem weiteren Fall wurde eine Zeichnung beanstandet, die ein Pentagramm enthielt. Das geometrische Symbol kann unterschiedliche Bedeutungen haben.

Außerdem führten die Behörden die Nutzung des in Russland verbotenen sozialen Netzwerks Instagram als Begründung an. Ein Teil der Festgenommenen wurde nach der Aufnahme der polizeilichen Protokolle wieder freigelassen. Über die weiteren Verfahren sollen Gerichte kurzfristig entscheiden.

Bereits 27 Kandidaten ausgeschlossen

Nach dem vorliegenden Material hatten russische Behörden bis zum 4. September bereits den Ausschluss von 27 Kandidaten von der Duma-Wahl wegen angeblicher „Demonstration extremistischer Symbolik“ erreicht. 17 von ihnen kandidierten für Jabloko. Die Zahl bezog sich auf Kandidaten, deren Entfernung von den Wahllisten zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt war.

Am selben Tag waren in Moskau zwei weitere Jabloko-Kandidaten festgenommen worden: Anna Schatunowskaja-Bürno und Grigori Grischin. Auch gegen sie wurden Protokolle nach dem Artikel über die Demonstration extremistischer Symbolik erstellt. Damit waren Anfang September insgesamt acht Kandidaten der Partei in Moskau und der Region Swerdlowsk von entsprechenden Polizeiverfahren betroffen.

Die Vorwürfe reichen damit von Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken bis zu einzelnen Bildelementen und der Nutzung einer blockierten Plattform. Die Verfahren stützen sich nach den Angaben auf denselben rechtlichen Vorwurf, obwohl die beanstandeten Inhalte und Handlungen voneinander abweichen.

Entscheidungen vor dem Wahltag

Für die sechs Kandidaten aus der Region Swerdlowsk können rasch angesetzte Gerichtsverhandlungen entscheidend sein. Nach den vorliegenden Angaben besteht die Erwartung, dass sie nach den Verfahren von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen werden. Eine endgültige Entscheidung über jeden einzelnen Fall muss jedoch durch die zuständigen Stellen getroffen werden.

Die zeitliche Abfolge fällt in die letzte Phase des Wahlkampfs. Am 4. September wurden die beiden Moskauer Kandidaten betroffen, drei Tage später folgten die sechs Kandidaten in Swerdlowsk. In allen Fällen lautet der zentrale Vorwurf „Demonstration extremistischer Symbolik“. Die Partei Jabloko sieht sich dadurch kurz vor der Abstimmung mit weiteren Einschränkungen ihrer Kandidaturen konfrontiert.

Die russischen Behörden haben die beanstandeten Veröffentlichungen und Darstellungen als Grundlage für die Verfahren herangezogen. Für die Betroffenen geht es damit nicht nur um mögliche Verwaltungsstrafen, sondern auch um die Frage, ob ihre Namen auf den Stimmzetteln verbleiben. Die Verfahren werden vor dem Beginn der Abstimmung am 18. September erwartet beziehungsweise fortgeführt.

Die Fälle aus Moskau und der Region Swerdlowsk reihen sich in die bereits gemeldeten Ausschlüsse von 27 Duma-Kandidaten ein. Eine Mehrheit der Betroffenen kandidierte für Jabloko, deren Wahlkampf auch antikriegsorientierte Forderungen und den Aufruf zu einem Frieden zwischen Moskau und Kiew umfasst. Die Entscheidungen über die jüngsten Verfahren stehen damit unmittelbar vor dem Beginn der dreitägigen Wahl an.

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