Die USA haben Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhängt. US-Außenminister Marco Rubio kündigte die Maßnahme an; das Gericht mit Sitz in Den Haag und Österreichs Außenministerin Beate Meinl-Reisinger kritisierten sie scharf.
Nach Rubios Darstellung geht der Schritt weiter als frühere gezielte Sanktionen gegen einzelne Ankläger und Richter. In einer Stellungnahme, die Reuters vor der offiziellen Bekanntgabe vorlag, sagte er: „Präsident Trump wird niemals zulassen, dass der Internationale Strafgerichtshof US-Bürger verfolgt“.
Rubio erklärte weiters: „Aus diesem Grund verhängen die USA heute Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof. Wir werden Transaktionen mit diesem Schurkengericht verbieten, seine Ressourcen beschneiden und seine Arbeit lahmlegen.“
Washington stößt sich insbesondere an den im vergangenen Jahr erlassenen Haftbefehlen des Gerichts gegen israelische Regierungsvertreter, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanyahu. Weder die USA noch Israel sind Mitglied des IStGH; Afghanistan und Palästina gehören ihm an.
Der IStGH reagierte mit deutlicher Kritik und rief seine Mitgliedstaaten dazu auf, die Arbeitsfähigkeit des Gerichts zu sichern. In einer Erklärung sprach das Gericht von „einem Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und auf die Fundamente der internationalen Rechtsordnung“ und wertete die US-Ankündigung als Versuch, den Gang der Justiz zu blockieren und das Gericht an der Erfüllung seiner Aufgaben zu hindern.
Meinl-Reisinger bezeichnete die Sanktionen als Angriff auf die Souveränität Österreichs. In einer Aussendung an die APA sagte sie, mit ihnen „erreicht die Eskalation eine weitere Stufe“.
„Wir verurteilen diese Sanktionen aufs Schärfste. (…) Gemeinsam mit unseren Partnern werden wir den Gerichtshof und seine Mitarbeitenden auch weiterhin schützen“, sagte die Außenministerin. Sie fügte hinzu: „Gerade kleine Staaten wie Österreich sind darauf angewiesen, dass internationales Recht für alle gilt, egal wie groß oder mächtig ein Staat ist.“
Nach Angaben des Berichts könnte die Maßnahme auch Unternehmen treffen, die Dienstleistungen für das Gericht erbringen. Die praktische Reichweite der Sanktionen blieb damit zunächst offen.


