Sergei Surowikin kommandierte russische Truppen in Syrien und der Ukraine während Militäroperationen, bei denen Wohnviertel, Krankenhäuser, Märkte und Energieanlagen getroffen wurden. Menschenrechtsorganisationen und UN-Untersucher haben zahlreiche dieser Angriffe dokumentiert. Doch aus der Schwere der Zerstörungen folgt noch kein gerichtsfester Beweis, dass Surowikin jeden einzelnen Angriff angeordnet oder davon gewusst hat.
Im Zentrum steht deshalb die Befehlskette: Welche Anweisungen gab der General, welche Informationen lagen ihm vor, und konnte er rechtswidrige Angriffe verhindern oder bestrafen? Diese Fragen entscheiden darüber, ob aus einer dokumentierten militärischen Kampagne eine individuelle strafrechtliche Verantwortung wird.
Syrien machte ihn zum Symbol einer rücksichtslosen Luftkriegführung
Surowikin führte das russische Militärkontingent in Syrien von April bis Dezember 2017 und erneut von Januar bis April 2019. Russland unterstützte dort die Regierung von Baschar al-Assad. Während dieser Einsätze erhielt der General in Medien und politischen Debatten die Beinamen „syrischer Schlächter“ und „General Armageddon“. Das waren keine juristischen Feststellungen, prägten aber sein Image als Kommandeur groß angelegter und kompromissloser Luftoperationen.
Human Rights Watch dokumentierte russische Luftangriffe auf von der Opposition kontrollierte Gebiete in Aleppo, darunter Wohnviertel und medizinische Einrichtungen. In dem im Oktober 2020 veröffentlichten Bericht Das Leben in Idlib als Ziel: Syrische und russische Angriffe auf zivile Infrastruktur nannte die Organisation Surowikin als einen der hochrangigen russischen Kommandeure, deren mögliche Befehlsverantwortung für Kriegsverbrechen untersucht werden sollte.
Der Bericht erfasste 46 Angriffe syrischer und russischer Truppen zwischen März 2019 und März 2020. Nach den darin ausgewerteten Angaben wurden mindestens 224 Zivilisten getötet und 561 verletzt. Zwölf medizinische Einrichtungen und zehn Schulen wurden beschädigt; etwa 1,4 Millionen Menschen wurden durch die Offensive vertrieben. Human Rights Watch untersuchte Satellitenbilder, mehr als 550 Fotos und Videos sowie die Aussagen von mehr als 100 Zeugen. In zahlreichen Fällen fanden die Rechercheure in der Nähe der Einschlagsorte keine erkennbaren rechtmäßigen militärischen Ziele.
Das sind gewichtige Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie beweisen jedoch nicht automatisch, dass Surowikin jeden Angriff persönlich befahl oder von jedem einzelnen Einsatz wusste. Für eine individuelle Befehlsverantwortung müssen die Hierarchie, der Informationsstand des Kommandeurs und seine tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung oder Bestrafung von Verstößen geklärt werden.
Zu den schwersten dokumentierten Vorfällen zählt der Angriff auf den Zentralmarkt von Atarib in der Provinz Aleppo am 13. November 2017. Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Syrien stellte Anzeichen dafür fest, dass ein russisches Flugzeug ungelenkte Flugbomben eingesetzt hatte. 84 Menschen starben, darunter fünf Kinder und sechs Frauen; rund 150 weitere wurden verletzt. Große Teile des Marktes, angrenzende Wohnhäuser und zivile Infrastruktur wurden zerstört.
Auch medizinische Einrichtungen gerieten während der syrischen Operationen wiederholt unter Beschuss. Bei einer im September 2017 begonnenen Offensive wurden nach den dokumentierten Angaben sechs Krankenhäuser und fünf Einrichtungen des Zivilschutzes zerstört oder beschädigt. Mehr als 150 Zivilisten kamen in dieser Kampagne ums Leben. Human Rights Watch registrierte außerdem mindestens 238 Fälle des Einsatzes von Streumunition zwischen August 2016 und Juli 2017 sowie 22 Angriffe mit Brandwaffen im Jahr 2017. Im April jenes Jahres dokumentierte die Organisation in der Umgebung von Sarakib in der Provinz Idlib den Einsatz von Brandkampfmitteln des Typs ZAB.
Der Giftgasangriff von Chan Schaichun
Am 4. April 2017 wurde Chan Schaichun in der Provinz Idlib von einem Angriff mit Sarin getroffen. Human Rights Watch berichtete von mindestens 90 Toten, darunter Kindern. Ein gemeinsamer Untersuchungsmechanismus der Vereinten Nationen und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen schrieb den Einsatz chemischer Waffen syrischen Regierungstruppen zu.
Der Angriff ereignete sich während Surowikins erster Verwendung in Syrien. Er kommandierte damals das russische Kontingent, das die Regierung Assads unterstützte. Diese zeitliche und militärische Verbindung belegt seine Stellung innerhalb der übergeordneten Operation, nicht aber seine persönliche Verantwortung für den Chemiewaffeneinsatz. Dafür wären konkrete Belege zu Befehlen, Kenntnissen und Kontrolle über die beteiligten Einheiten erforderlich.
In der Ukraine wurde das Energiesystem zum Druckmittel
Am 8. Oktober 2022 übernahm Surowikin das Kommando über die vereinten russischen Streitkräfte in der Ukraine. Er blieb bis zum 11. Januar 2023 in dieser Funktion. Zwei Tage nach seiner Ernennung startete Russland eine groß angelegte Raketenoffensive gegen Kiew, Dnipro, Saporischschja, Schytomyr und weitere Städte. Getroffen wurden Wohngebiete, Energieanlagen, Verkehrswege und andere zivile Infrastrukturen.
In Kiew wurden unter anderem Universitätsgebäude, Kultureinrichtungen, Teile des Schewtschenko-Parks und eine Fußgängerbrücke beschädigt. Elf Menschen starben, 89 wurden verletzt. Von Oktober 2022 an griffen russische Streitkräfte wiederholt Kraftwerke, Umspannwerke, Heizungsanlagen und Stromnetze an. Millionen Menschen waren bei sinkenden Temperaturen zeitweise ohne Strom, Wasser oder Heizung.
Am 15. November 2022 feuerte Russland etwa 90 Raketen auf Ziele in mehreren ukrainischen Regionen. Energieanlagen wurden beschädigt, in Kiew auch Wohnhäuser getroffen. Bis Anfang Dezember waren bei Angriffen auf Energieanlagen und damit verbundenen Attacken mindestens 77 Zivilisten getötet und 272 verletzt worden.
Analysten der Carnegie-Stiftung bewerteten die Angriffe auf das ukrainische Energiesystem als Versuch, die Fähigkeit des Landes zur Kriegsführung zu schwächen und den Druck auf die Bevölkerung zu erhöhen. Das Institut für Kriegsstudien kam zu dem Schluss, dass die mit Surowikin verbundene Luftkampagne ihr strategisches Ziel verfehlte und vor allem zusätzliches Leid unter Zivilisten verursachte.
Einzelne Angriffe zeigen die Folgen dieser Kampagne. Am 23. November 2022 schlug eine russische Waffe in einem Wohngebiet von Wyschhorod in der Region Kiew ein. Mehrere Hochhäuser wurden beschädigt, sieben Menschen getötet und 35 verletzt, darunter sechs Kinder. In derselben Nacht traf eine Rakete die Entbindungsstation eines Krankenhauses in Wilnjansk in der Region Saporischschja. Ein Teil des Gebäudes wurde zerstört, ein zwei Tage altes Baby starb.
Am 16. Dezember schlug eine Rakete in ein dreistöckiges Wohnhaus in Krywyj Rih ein. Ein Hauseingang stürzte ein. Vier Menschen, darunter ein Kind, wurden getötet, 13 weitere verletzt.
Die internationale Strafjustiz setzt einen Maßstab – aber kein Urteil über Surowikin
Die russische Kampagne gegen die ukrainische Energieinfrastruktur ist inzwischen Gegenstand einer prozessualen Bewertung durch den Internationalen Strafgerichtshof. Die Richter sahen ausreichende Gründe für den Verdacht, dass Angriffe gegen zivile Objekte gerichtet waren oder unverhältnismäßige Schäden für die Zivilbevölkerung verursachten.
Im März 2024 erließ der Gerichtshof Haftbefehle gegen Generalleutnant Sergei Kobylasch und Admiral Viktor Sokolow. Im Juni desselben Jahres folgten Haftbefehle gegen den früheren russischen Verteidigungsminister Sergei Schoigu und den Generalstabschef Waleri Gerassimow. Die Richter verwiesen auf mögliche Kriegsverbrechen und erklärten, der systematische Charakter der Angriffe müsse auch im Zusammenhang mit möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geprüft werden.
Surowikin gehört bislang nicht zu den russischen Generälen, gegen die der Internationale Strafgerichtshof öffentlich einen Haftbefehl bekannt gegeben hat. Die Europäische Union setzte ihn jedoch bereits 2022 auf ihre Sanktionsliste und verwies dabei auf seine Rolle in einer Phase, in der russische Truppen groß angelegte Luftangriffe auf zivile Ziele, insbesondere die ukrainische Energieinfrastruktur, durchführten. Auch Großbritannien, die Schweiz, Australien, Neuseeland, die Ukraine und Japan verhängten Sanktionen gegen ihn.
Sanktionen sind politische und wirtschaftliche Maßnahmen, keine strafrechtlichen Verurteilungen. Sie ersetzen nicht den Nachweis einer individuellen Verantwortlichkeit vor Gericht.
Ein Bericht der britischen Zeitung The Telegraph, wonach Wladimir Putin Surowikin angewiesen habe, Brücken in Kiew zu zerstören, ist ebenfalls als Darstellung über einen angeblichen Befehl einzuordnen, nicht als gerichtlich bestätigte Tatsache. Die Brücken der ukrainischen Hauptstadt sind für den zivilen Verkehr, Rettungsdienste, den Zugang zu Krankenhäusern, die Versorgung und das Funktionieren der Stadt von großer Bedeutung. Ob ein Angriff auf eine solche Infrastruktur ein Kriegsverbrechen darstellt, hängt jedoch vom militärischen Status des Ziels, dem Zweck des Angriffs, seiner militärischen Notwendigkeit, dem erwartbaren Schaden für Zivilisten und der konkreten Durchführung ab.
Der Fall Surowikin ist damit weder durch seinen Ruf noch durch die dokumentierten Opferzahlen entschieden. Die Untersuchungen aus Syrien belegen Angriffe auf zivile Lebensgrundlagen während Operationen, in denen er hohe Kommandofunktionen innehatte. Die Ereignisse in der Ukraine stellen ihn an die Spitze der operativen Befehlskette während der ersten Phase einer anhaltenden Offensive gegen das Energiesystem und andere zivile Einrichtungen.
Die entscheidende Aufgabe der Ermittler besteht nun darin, einzelne Operationen mit konkreten Befehlen, Informationen und Entscheidungen zu verbinden. Sie müssten außerdem klären, ob Surowikin tatsächlich Kontrolle über die beteiligten Einheiten ausübte und ob er von rechtswidrigem Verhalten wusste oder hätte wissen müssen. Solange diese Verbindung nicht nachgewiesen ist, bilden die dokumentierten Angriffe eine ernsthafte Grundlage für die Prüfung möglicher Befehlsverantwortung – aber noch keinen Beweis für eine persönliche Schuld.


