Ein 25-jähriger Tullner ist nach einem Gewaltausbruch in seiner Wohngemeinschaft erneut vor Gericht gestanden und zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Landesgericht St. Pölten sprach ihn wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, gefährlicher Drohung sowie versuchter und schwerer Nötigung schuldig.
Der Mann war bereits im Juli verurteilt worden und musste weniger als drei Wochen später wieder vor Gericht erscheinen. Der Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab; der Angeklagte nahm das Urteil an.
Laut der Verhandlung wurde die Polizei gerufen, nachdem der 25-Jährige in der Wohnung randaliert, Möbel beschädigt und seinen Mitbewohnern mit dem Tod gedroht haben soll. Der Ausbruch begann demnach bei einem gemeinsamen Drink mit einem langjährigen Freund und dessen Schwiegermutter; ein vierter Bewohner lag bereits im Bett.
Der Angeklagte sagte, ein Mitbewohner habe ihn provoziert, indem er ihm zugerufen habe, er müsse endlich erwachsen werden. Danach soll er den Waschtisch aus der Wand gerissen, einen Spiegel mit der Faust zertrümmert, einen Sessel kaputtgetreten und die Wohnungstür beschädigt haben.
Besonders schwer wog für das Gericht der Angriff auf eine 69-jährige Mitbewohnerin: Er warf ihr einen Tisch entgegen, wodurch sie Prellungen am Knie und Schürfwunden erlitt. Danach soll er auch ein langes Küchenmesser in ihre Richtung geworfen haben; sie sagte aus, sie wäre getroffen worden, wenn sie nicht zur Seite gegangen wäre.
Als die Mitbewohner ankündigten, die Polizei zu verständigen, soll der Mann ein rund 20 Zentimeter langes Splitterstück des zerbrochenen Spiegels genommen, mit dem Tod gedroht und Stichbewegungen gemacht haben. Dabei verletzte er sich selbst an der Hand; ein später eintreffender Mitbewohner schilderte die Küche als mit Blut bedeckt.
Der Angeklagte sagte vor Gericht: „Ich wollte keinesfalls jemanden damit verletzen“. Zur Urteilsverkündung reagierte er mit den Worten: „Passt, super, danke“.
Der Richter Slawomir Wiaderek verhängte zusätzlich zur unbedingten Haft keine Aufhebung der bedingten Nachsicht aus dem Juli-Urteil. Die Probezeit aus der fünfmonatigen bedingten Freiheitsstrafe wurde auf fünf Jahre verlängert.


