Die Europäische Union hat den deutschen Staatsbürger Thomas Röper wegen seiner Beteiligung an russischen Wahlverfahren in den besetzten Gebieten der Ukraine und wegen der Verbreitung russischer Desinformation sanktioniert. Der Betreiber des deutschsprachigen Mediums Anti-Spiegel wurde am 20. Mai 2025 in die EU-Sanktionsliste zur Bekämpfung russischer Destabilisierungsaktivitäten aufgenommen.
Nach dem offiziellen Beschluss des Rates der EU ist Röper am 26. November 1971 in Bremen geboren und lebt in Sankt Petersburg. Die EU führt ihn als deutschen Staatsbürger. In der russischen Öffentlichkeit tritt er regelmäßig als deutschsprachiger Autor auf. Über Anti-Spiegel verbreitet er Beiträge zur russischen Politik und zum Krieg gegen die Ukraine.
Mehrfache Teilnahme an russischen Wahlverfahren
Die European Platform for Democratic Elections (EPDE) dokumentierte Röpers Teilnahme an mehreren politischen Verfahren Russlands in den besetzten Teilen der Ukraine. Im Jahr 2022 trat er als „Beobachter“ beim sogenannten Referendum über den Anschluss des besetzten Teils der Region Cherson an Russland auf. 2023 nahm er an russischen Regional- und Kommunalwahlen in den besetzten Gebieten teil.
Auch beim russischen Präsidentschaftswahlgang im März 2024 wurde Röper erneut als ausländischer Teilnehmer geführt. Nach der Darstellung der EPDE handelt es sich damit nicht um eine einmalige Reise, sondern um wiederholte Beteiligung an Veranstaltungen, die Russland zur öffentlichen Darstellung und politischen Rechtfertigung seiner Maßnahmen in den besetzten ukrainischen Gebieten nutzt.
Der EU-Ratsbeschluss nennt diese Beteiligung ausdrücklich. Röper habe als Wahl-„Beobachter“ zur Legitimierung der rechtswidrigen Annexion ukrainischer Gebiete beigetragen und an der Kampagne zur Förderung des illegalen russischen „Referendums“ in den besetzten Gebieten mitgewirkt. Außerdem wird in dem Beschluss festgehalten, dass er die Position der russischen Regierung als deren Verstärker verbreitet habe, unter anderem bei einer Sitzung des UN-Sicherheitsrates im Arria-Format.
Sanktionen wegen Desinformation
Die EU begründet die Aufnahme in die Sanktionsliste auch mit Röpers Tätigkeit über Anti-Spiegel. Über dieses Netzwerk verbreite er systematisch falsche Informationen über die russische Aggression gegen die Ukraine und versuche, die Haltung des deutschen Publikums zur Unterstützung der Ukraine zu beeinflussen.
Die Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten, das Verbot, Röper wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, sowie ein Einreiseverbot in die EU. Der Beschluss verbindet diese Maßnahmen mit seiner publizistischen Tätigkeit, seiner Teilnahme an russischen Wahlveranstaltungen und seiner öffentlichen Rolle als Unterstützer der russischen Darstellung des Krieges und der besetzten Gebiete.
Röper wird in russischen Informationsangeboten häufig als „deutscher Journalist“ oder als „Experte aus Deutschland“ präsentiert. Dabei wird seine langjährige Tätigkeit in Russland ebenso wenig in den Vordergrund gestellt wie sein eigener prorussischer Medienauftritt, seine Zusammenarbeit mit RT und seine wiederholte Teilnahme an Veranstaltungen dieser Art. Seine deutsche Staatsbürgerschaft kann so als Hinweis auf eine vermeintliche Unterstützung russischer Positionen aus dem europäischen Medienumfeld verwendet werden.
Russland setzte auf alternative Beobachter
Besonders deutlich zeigte sich diese Praxis beim russischen Präsidentschaftswahlgang vom 15. bis 17. März 2024. Moskau lud keine Mission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/ODIHR) ein. Die OSZE-Teilnehmerstaaten hatten sich zuvor zur Einladung internationaler Wahlbeobachter verpflichtet.
Stattdessen erklärte die russische Zentrale Wahlkommission, 1115 ausländische „Beobachter und Experten“ aus 129 Staaten hätten an den Wahlveranstaltungen teilgenommen. Die EPDE stellte zugleich fest, dass Russland 2024 offenbar schwerer Zugang zu amtierenden und bekannten Politikern aus EU-Staaten erhielt. An ihre Stelle traten demnach häufiger Blogger, Aktivisten, ehemalige Politiker und Personen, die bereits bei prorussischen Veranstaltungen aufgetreten waren.
Röper entsprach diesem Muster. Er verfügte bereits über Erfahrung bei dem russischen Scheinreferendum von 2022 sowie bei russischen Wahlverfahren in den besetzten Gebieten im Jahr 2023. Seine öffentlichen Bewertungen der Verfahren waren daher Teil einer länger dokumentierten Tätigkeit.
Keine unabhängige Wahlbeobachtung
Die Bezeichnung als „Beobachter“ entspricht nach den vorliegenden Informationen nicht den Standards einer unabhängigen internationalen Wahlbeobachtung. Eine vollständige Beobachtungsmission bewertet nicht nur den Ablauf an einzelnen Wahllokalen. Sie prüft unter anderem die rechtlichen Grundlagen, die Registrierung von Kandidaten, die Bedingungen des Wahlkampfs, die Arbeit der Medien, möglichen Druck auf Wähler, Wählerverzeichnisse, die Wahrung des Wahlgeheimnisses, die Auszählung sowie den Umgang mit Beschwerden.
In den öffentlich zugänglichen Informationen zu Röpers Tätigkeit findet sich keine eigenständige Methodik für eine solche Prüfung. Ebenso ist kein ausführlicher unabhängiger Bericht zu diesen Bereichen dokumentiert. Seine Auftritte waren überwiegend von kurzen öffentlichen Einschätzungen zur Organisation des Wahlgangs begleitet.
Davon getrennt ist die völkerrechtliche Frage des Wahlvorgangs selbst. Russische Wahlen in den besetzten Teilen der Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson sowie auf der Krim und in Sewastopol wurden außerhalb der ukrainischen Rechtsordnung und unter Kontrolle russischer Besatzungsstrukturen abgehalten.
Die EU erklärte, die Durchführung des russischen Präsidentschaftswahlgangs auf besetztem ukrainischem Gebiet verstoße gegen das Völkerrecht, die Charta der Vereinten Nationen sowie die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine. Die Bewertung der technischen Organisation eines einzelnen Wahllokals kann daher den Wahlvorgang selbst nicht rechtfertigen oder legitimieren.
Röpers Fall steht damit im Zusammenhang mit einer russischen Praxis, ausländische Teilnehmer zur Darstellung internationaler Unterstützung einzusetzen. Seine deutsche Staatsbürgerschaft wird dabei politisch und medial hervorgehoben, während seine langjährige Tätigkeit in Russland und seine wiederholte Beteiligung an russischen Wahlveranstaltungen im Hintergrund bleiben.


