Ein Erpressungsfall um intime Videos eines jugendlichen Paares hat am Dienstag am Landesgericht mit bedingten Haftstrafen und einer Rückzahlungsanordnung geendet. Verurteilt wurden ein 17-jähriger Russe aus dem Pongau und ein 21-jähriger Türke; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Verfahrens hatten die beiden als Paar einvernehmlich intime Aufnahmen gemacht. Nachdem die Beziehung Ende August 2025 zerbrochen war, soll der 17-Jährige die Videos verwendet haben, um das gleichaltrige Mädchen unter Druck zu setzen.
Der 21-Jährige soll dabei mitgewirkt, das Opfer ebenfalls bedrängt und von dem Geld profitiert haben. Zunächst verlangten die beiden 5.000 Euro, wie im Verfahren geschildert wurde.
Nachdem das Mädchen gezahlt hatte, forderten sie weitere 10.000 Euro. Daraufhin ging sie zur Polizei und brachte den Fall zur Anzeige.
Vor Gericht gestanden die Angeklagten die Erpressung, wie Verteidiger Michael Hofer sagte. Er beschrieb sie als „reumütig geständig“.
Das Gericht verurteilte beide wegen der Grundform der Erpressung zu bedingten Freiheitsstrafen von zehn Monaten für den 17-Jährigen und 16 Monaten für den 21-Jährigen. Zusätzlich müssen sie sich von dem Opfer fernhalten, einen Wertekurs besuchen und die 5.000 Euro zurückzahlen.
Ursprünglich waren die beiden auch wegen schwerer Erpressung und wegen Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt worden, weil das Opfer minderjährig war.


