Der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko hat die Direktive Nr. 1 grundlegend überarbeitet und ihren Schwerpunkt von Fragen des Alkoholkonsums, der Drogenbekämpfung und der Sicherheit am Arbeitsplatz auf die „öffentliche Sicherheit“ verlagert. Die neue Fassung erweitert den Zuständigkeitsbereich staatlicher und sicherheitsbezogener Strukturen und schafft zusätzliche Ansatzpunkte für die Kontrolle gesellschaftlicher und politischer Aktivitäten.
Über die Neufassung wurde am 9. September 2026 berichtet. Die frühere Direktive war vor allem auf die Bekämpfung von Trunksucht und Drogenkonsum sowie auf die Gewährleistung der Arbeitssicherheit ausgerichtet. In der nun veröffentlichten beziehungsweise bekannt gewordenen Version werden dagegen elf vorrangige Bereiche genannt. Dazu zählen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Bekämpfung von „Extremismus“, die Kontrolle von Migration und die Informationssicherheit.
Öffentliche Sicherheit als zentraler Schwerpunkt
Der Begriff der öffentlichen Sicherheit bildet den organisatorischen Rahmen der neuen Direktive. Die Arbeitsschutzfragen, die in der früheren Ausrichtung einen größeren Stellenwert hatten, werden in der überarbeiteten Fassung nur noch in einem allgemeinen Absatz behandelt. Eine vergleichbare Gewichtung wie zuvor erhalten sie damit nicht.
Die Neuausrichtung wird in der Berichterstattung zur überarbeiteten Direktive Nr. 1 als Teil einer stärkeren Konzentration auf Überwachung, politische Loyalität und präventive Kontrolle beschrieben. Die Direktive nennt dabei nicht nur klassische Aufgaben der Strafverfolgung. Sie verbindet Fragen der Ordnung, der Migration und der Informationssicherheit mit der Beobachtung gesellschaftlicher Entwicklungen.
Besonderes Gewicht legt die neue Fassung auf technische Mittel der Überwachung. Genannt werden unter anderem unbemannte Fluggeräte sowie das republikanische System zur Überwachung der öffentlichen Sicherheit, das als RSМOB bezeichnet wird. Durch diese Instrumente sollen Informationen über Vorgänge im öffentlichen Raum gesammelt und Sicherheitsstrukturen bei der Bewertung möglicher Gefahren unterstützt werden.
„Extremismus“ und ideologische Arbeit
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ideologischen Arbeit und auf den von den Behörden propagierten „traditionellen Werten“. Beide Bereiche werden in den Zusammenhang der Bekämpfung von „Extremismus“ gestellt. Die Formulierungen erweitern damit den thematischen Rahmen der Direktive über konkrete Gefahrenlagen hinaus. Im Mittelpunkt stehen auch Verhaltensweisen und gesellschaftliche Positionen, die staatliche Stellen als unerwünscht oder „destruktiv“ einstufen können.
In der politischen Bewertung der Neufassung wird darin eine zusätzliche Grundlage für die Verfolgung von Regierungskritik und für den Druck auf Formen gesellschaftlicher Unzufriedenheit gesehen. Die Begriffe „Extremismus“, „destruktive Erscheinungen“ und die Prävention illoyalen Verhaltens werden als Kategorien beschrieben, die den Sicherheitsbehörden einen breiteren Handlungsspielraum eröffnen. Eine genaue Abgrenzung der betroffenen Verhaltensweisen geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Die Direktive setzt außerdem auf die frühzeitige Erkennung und Neutralisierung von Gruppen, die von den staatlichen Stellen als potenziell illoyal betrachtet werden. Damit wird der Schwerpunkt nicht nur auf bereits begangene Verstöße gelegt. Auch die vorbeugende Beobachtung von Personen und Gruppen erhält innerhalb des Konzepts der öffentlichen Sicherheit einen größeren Stellenwert.
Migration und Kontrolle der Bevölkerung
Die Kontrolle äußerer Migrationsbewegungen gehört ebenfalls zu den elf prioritären Bereichen. Nach der vorliegenden Einschätzung steht dieser Teil der Direktive mit dem Versuch in Verbindung, Arbeitskräfte im Land zu halten und oppositionelle Aktivitäten einzudämmen. Die Migrationskontrolle wird damit nicht ausschließlich als Verwaltungs- oder Grenzthema behandelt, sondern in die umfassendere Sicherheitsarchitektur des Staates eingeordnet.
Die neue Fassung verbindet auf diese Weise mehrere staatliche Tätigkeitsfelder: Polizeiarbeit, Informationskontrolle, technische Überwachung, ideologische Einflussnahme und Migration. Hinzu kommt die Einstufung bestimmter gesellschaftlicher Aktivitäten als mögliche extremistische oder destruktive Erscheinungen. Für Sicherheits- und Verwaltungsorgane entstehen dadurch zusätzliche Möglichkeiten, Entwicklungen bereits im Vorfeld zu beobachten und Maßnahmen gegen als problematisch bewertete Gruppen einzuleiten.
Die Überarbeitung wird deshalb als weiterer Schritt in der repressiven Politik des Lukaschenko-Regimes bewertet. Das Konzept der öffentlichen Sicherheit dient dabei nach dieser Einschätzung nicht nur dem Schutz vor konkreten Gefahren, sondern auch der Kontrolle politischer Loyalität. Der Raum für unabhängige Meinungsäußerung und politische Selbstorganisation wird dadurch weiter eingeschränkt.
Die Direktive Nr. 1 bleibt damit ein zentrales Dokument für die Prioritäten der belarussischen Staats- und Sicherheitsstrukturen. Ihre neue Fassung stellt Überwachung, ideologische Arbeit, Migrationskontrolle und die Bekämpfung definierter Formen von „Extremismus“ in den Vordergrund, während Fragen der Arbeitssicherheit deutlich weniger Raum einnehmen.


