Polnische Behörden nehmen mutmaßlichen russischen Auftragsmörder in Warschau fest

August 16, 2026 08:59
Polnische Behörden nehmen mutmaßlichen russischen Auftragsmörder in Warschau fest
Polnische Behörden nehmen mutmaßlichen russischen Auftragsmörder in Warschau fest

Polnische Sicherheitsbehörden haben in Warschau einen 29-jährigen russischen Staatsbürger festgenommen, der nach Angaben der Ermittler von russischen Nachrichtendiensten für einen Mordanschlag auf eine Person mit US-amerikanischer und ukrainischer Staatsbürgerschaft angeworben worden sein soll. Die Festnahme erfolgte am 7. August in der ulica Wołoska. Die Warschauer Polizei informierte darüber am 13. August über ihren Account im sozialen Netzwerk X.

Den Angaben zufolge sollte der Verdächtige den Auftrag in der polnischen Hauptstadt ausführen. Die Ermittler werfen ihm vor, ein Angebot zur Begehung eines Auftragsmordes angenommen zu haben. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren.

Ermittlungen von Polizei und ABW

Die Beweislage wurde nach Darstellung der polnischen Behörden durch die Zusammenarbeit der Hauptstadtpolizei KSP und des Inlandsgeheimdienstes Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego (ABW) aufgebaut. Die beiden Institutionen führten die Ermittlungen gemeinsam und konnten nach eigenen Angaben ausreichende Beweise für die Erhebung der Anklage sichern.

Der Fall war am 13. August auch Gegenstand einer Erklärung von Ministerpräsident Donald Tusk. Tusk dankte den amerikanischen Partnern für die Zusammenarbeit. Zugleich erklärte er, es handle sich um den ersten bekannten Fall, in dem auf russische Anweisung ein Angriff auf einen US-amerikanischen Staatsbürger auf dem Gebiet eines anderen NATO-Mitgliedstaates geplant worden sei.

Die Festnahme und die anschließende Anklage wurden in Polen als Ergebnis der Kooperation zwischen nationalen Sicherheitsbehörden und US-Partnern dargestellt. Einzelheiten zu den amerikanischen Stellen, ihrer konkreten Rolle und dem mutmaßlichen Ablauf des geplanten Anschlags wurden in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Auch zur Identität des vorgesehenen Opfers liegen keine weiteren Informationen vor.

Mutmaßlicher Auftrag aus Russland

Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen war der in Russland geborene Verdächtige von russischen Aufklärungs- beziehungsweise Nachrichtendienststrukturen rekrutiert worden. Ihm wird nicht vorgeworfen, den Anschlag ausgeführt zu haben. Die polnischen Behörden gehen vielmehr davon aus, dass die geplante Tat bereits im Vorbereitungsstadium erkannt und durch die Festnahme verhindert wurde.

Der Fall betrifft damit eine konkrete strafrechtliche Untersuchung in Polen. Über die vorliegenden Angaben hinaus gibt es keine bestätigten Informationen zu weiteren beteiligten Personen, möglichen Unterstützern in Polen oder zu den Kommunikationswegen, über die der Auftrag erteilt worden sein soll. Die Ermittlungen und das gerichtliche Verfahren sollen klären, wie weit die Vorbereitung fortgeschritten war und welche Rolle der Verdächtige dabei einnahm.

Die polnische Polizei und der ABW verwiesen auf die gemeinsame Beweiserhebung als Grundlage für das weitere Verfahren. Der Vorwurf lautet auf Annahme eines Auftrags zur Tötung. Damit ist die rechtliche Bewertung des Falls noch nicht abgeschlossen; über Schuld oder Unschuld entscheidet das zuständige Gericht.

Einordnung durch die polnische Regierung

Ministerpräsident Tusk stellte den Vorgang in den Zusammenhang mit der Sicherheitslage in den NATO-Staaten. Seine Erklärung bezog sich ausdrücklich auf die Staatsangehörigkeit des vorgesehenen Opfers und auf den Ort der geplanten Tat. Nach der von polnischen Medien veröffentlichten Darstellung des Falls dankte er den US-Partnern für deren Beitrag zur Zusammenarbeit.

Die Person, gegen die sich der mutmaßliche Anschlag richten sollte, besitzt sowohl die US-amerikanische als auch die ukrainische Staatsbürgerschaft. Weitere Angaben zu ihrem Aufenthaltsort, ihrer öffentlichen Tätigkeit oder einem möglichen Motiv wurden nicht veröffentlicht. Aus den vorliegenden Informationen geht ebenfalls nicht hervor, ob der Verdächtige bereits in Polen oder zuvor an einem anderen Ort mit den russischen Nachrichtendienststrukturen in Kontakt stand.

Die Festnahme in Warschau erfolgte wenige Tage vor der öffentlichen Bekanntgabe. Zwischen dem Zugriff am 7. August und der Mitteilung der Polizei am 13. August lagen somit mehrere Tage, in denen die Ermittler die Vorwürfe und die gesicherten Beweise für das Verfahren vorbereiteten. Die Behörden machten keine Angaben zu einer möglichen Überwachung des Verdächtigen vor dem Zugriff oder zu den konkreten Maßnahmen, mit denen der geplante Anschlag entdeckt wurde.

Der polnische Fall ist nach Tusks Darstellung der erste bekannte Vorgang dieser Art, bei dem ein Angriff auf einen US-Bürger in einem anderen NATO-Staat auf russische Anweisung geplant worden sein soll. Diese Einordnung stammt vom polnischen Regierungschef. Eine gerichtliche Feststellung über die Verantwortung des Beschuldigten liegt zum Zeitpunkt der Bekanntgabe noch nicht vor.

Für das weitere Verfahren sind nun die Anklage, die Bewertung der Beweise und die gerichtliche Klärung der Vorwürfe maßgeblich. Die polnischen Ermittlungsbehörden machten zunächst keine zusätzlichen Angaben zu möglichen weiteren Tatverdächtigen oder zu den nächsten Verfahrensschritten.

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