Polnische Staatsanwaltschaft bereitet Immunitätsanträge im Fall Collegium Humanum vor

September 2, 2026 16:05
Polnische Staatsanwaltschaft bereitet Immunitätsanträge im Fall Collegium Humanum vor
Polnische Staatsanwaltschaft bereitet Immunitätsanträge im Fall Collegium Humanum vor

Die polnische Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen die private Hochschule Collegium Humanum Unterlagen zur möglichen Aufhebung der parlamentarischen Immunität von fünf Politikern vorbereitet. Zu den Genannten zählen der frühere stellvertretende Landwirtschaftsminister Michał Kołodziejczak, die ehemalige PiS-Abgeordnete Ewa Lenart, der frühere Sejm-Marschall Szymon Hołownia und der Europaabgeordnete Michał Kobosko. Der Name der fünften betroffenen Person wurde offiziell noch nicht bekanntgegeben.

Die Vorbereitung der Anträge bedeutet allerdings noch nicht, dass die Unterlagen bereits an das Parlament übermittelt worden sind. Über den nächsten Schritt muss der Generalstaatsanwalt entscheiden. Erst danach wäre eine formelle Befassung der zuständigen parlamentarischen Stellen möglich.

Über die geplanten Immunitätsanträge im Collegium-Humanum-Verfahren wurde am 1. September 2026 berichtet. Das Verfahren läuft seit 2024 und richtet sich gegen den Verdacht auf Korruption, Betrug sowie die unrechtmäßige Ausstellung von Bildungsdokumenten.

Ermittlungen seit 2024

Im Zentrum stehen unter anderem MBA-Diplome und die Frage, unter welchen Umständen entsprechende Qualifikationsnachweise ausgestellt wurden. Die Ermittlungen beziehen sich damit auf Vorgänge an einer Hochschule, deren Abschlüsse für berufliche und öffentliche Laufbahnen von Bedeutung sein konnten. Die vorliegenden Angaben stellen jedoch nicht fest, dass jeder der nun genannten Politiker an einer konkreten Straftat beteiligt war.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden in dem Verfahren bisher 407 Anklagepunkte gegen 84 Verdächtige erhoben. Der Wert des beschlagnahmten Vermögens beläuft sich demnach auf mehr als 176 Millionen Złoty. Die Zahlen beziehen sich auf das gesamte Verfahren und nicht ausschließlich auf die fünf Politiker, deren Immunität möglicherweise aufgehoben werden soll.

Die parlamentarische Immunität schützt Abgeordnete vor bestimmten strafrechtlichen Maßnahmen, solange die gesetzlich vorgesehenen Verfahren nicht abgeschlossen sind. Im vorliegenden Fall ist deshalb zwischen der Vorbereitung eines Antrags, seiner Übermittlung an das Parlament und einer tatsächlichen Entscheidung über die Aufhebung der Immunität zu unterscheiden. Zum Stand der vorliegenden Informationen ist diese Entscheidung noch nicht gefallen.

Politische Reichweite des Falls

Die Namen in den vorbereiteten Unterlagen stammen aus unterschiedlichen politischen Zusammenhängen. Kołodziejczak war stellvertretender Landwirtschaftsminister, Lenart gehörte der Partei Recht und Gerechtigkeit, PiS, an, und Hołownia bekleidete das Amt des Sejm-Marschalls. Kobosko ist Mitglied des Europäischen Parlaments. Die Ermittlungen berühren damit sowohl die nationale Politik als auch einen Abgeordneten auf europäischer Ebene.

Die Staatsanwaltschaft hat die fünf Personen bislang nicht als Gruppe öffentlich näher eingeordnet. Auch der konkrete Inhalt der gegen sie geplanten Anträge ist in den vorliegenden Informationen nicht im Einzelnen beschrieben. Fest steht lediglich, dass die Ermittler eine Aufhebung der Immunität vorbereiten und dass die endgültige Entscheidung über eine Weiterleitung beim Generalstaatsanwalt liegt.

Der Fall Collegium Humanum betrifft neben den strafrechtlichen Vorwürfen auch die Kontrolle von Bildungsnachweisen und die Verwendung akademischer Qualifikationen im öffentlichen Leben. Nach den vorliegenden Angaben geht es um den Verdacht, dass Dokumente über eine Ausbildung, darunter MBA-Diplome, unrechtmäßig ausgestellt worden sein könnten. Ob und in welchem Umfang einzelne Abschlüsse politischer oder administrativer Funktionsträger betroffen sind, wird durch die laufenden Ermittlungen geklärt.

Damit bleibt das Verfahren zunächst an seine rechtlichen Schritte gebunden: an die Entscheidung des Generalstaatsanwalts, eine mögliche Übermittlung der Anträge an das Parlament und die weiteren Ermittlungen gegen die insgesamt 84 Verdächtigen. Die Untersuchung zur Hochschule Collegium Humanum ist nach den vorliegenden Angaben weiterhin nicht abgeschlossen.

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