Berichte über Einschränkungen notarieller Vollmachten für Wehrpflichtige in Russland

Oktober 1, 2026 12:32
Berichte über Einschränkungen notarieller Vollmachten für Wehrpflichtige in Russland
Berichte über Einschränkungen notarieller Vollmachten für Wehrpflichtige in Russland

In Russland sollen Wehrpflichtige und andere Militärpflichtige zunehmend daran gehindert werden, ihre Interessen gegenüber den Militärbehörden durch bevollmächtigte Vertreter wahrnehmen zu lassen. Nach Medienberichten vom 30. September 2026 verweigerten Notare in Moskau, der Region Krasnojarsk und der Region Samara erstmals in größerem Umfang die Beglaubigung entsprechender Vollmachten.

Mit solchen Vollmachten können Dritte die Betroffenen unter anderem bei den Militärbehörden vertreten. Frühere Fälle seien vereinzelt gewesen und hätten sich meist durch den Wechsel zu einem anderen Notar lösen lassen. Die nun berichteten gleichartigen Ablehnungen deuten nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen auf eine koordinierte Verwaltungspraxis hin. Eine entsprechende gesetzliche Untersagung ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

Zum zugrunde liegenden Medienbericht

Zusammenhang mit der geplanten Vergrößerung der Armee

Die Entwicklung fällt zeitlich mit einem Erlass des russischen Präsidenten Wladimir Putin vom 28. September 2026 zusammen. Danach soll die reguläre Stärke der russischen Streitkräfte auf 2.441.630 Personen steigen, darunter 1.550.500 Militärangehörige. Nach Darstellung der genannten Menschenrechtsbewegungen könnten die Einschränkungen Teil von Vorbereitungen auf umfangreichere Maßnahmen zur Auffüllung der Streitkräfte sein.

Betroffene hätten demnach von mehreren Notaren Ablehnungen erhalten. Als Begründung seien Schreiben regionaler Notarkammern und der Staatsanwaltschaft genannt worden. Der Koordinator der Bewegung „Bewegung bewusster Kriegsdienstverweigerer“, Timofei Waskin, sprach von systematischem Druck staatlicher Sicherheitsorgane auf die notarielle Gemeinschaft. Diese Darstellung beruht auf den Angaben der Bewegung und ist nicht unabhängig bestätigt.

Umfang der Vollmachten

Aus Moskau und der Region Samara werden zudem Fälle beschrieben, in denen Notare Vollmachten zwar für die Einreichung von Anträgen beglaubigt, Befugnisse für medizinische Untersuchungen oder die Abmeldung vom Wehrregister jedoch abgelehnt hätten. Dadurch müssten Betroffene möglicherweise persönlich bei den Militärbehörden erscheinen. Nach Einschätzung der Menschenrechtsgruppen erhöhe dies das Risiko, dort unmittelbar eingezogen zu werden.

Die Bewegungen „Schule für Wehrpflichtige“ und „Bewegung bewusster Kriegsdienstverweigerer“ berichten, dass ähnliche Fälle in mehreren russischen Regionen aufträten. Sie werfen den Behörden vor, rechtliche Schutzmöglichkeiten faktisch zu versperren. Notare würden sich dabei auf Empfehlungen oder Schreiben von Notarkammern und Staatsanwaltschaften stützen, die nach den vorliegenden Angaben selbst keinen Charakter verbindlicher Rechtsnormen hätten.

Darüber hinaus würden manche Notare offenbar die Prüfung des Vorladungsregisters, eines nicht einberufbaren Status oder eines bislang nicht geleisteten Militärdienstes verlangen. Diese Anforderungen werden von den Menschenrechtsgruppen als zusätzliche, gesetzlich nicht vorgesehene Hürden bezeichnet. Ob und in welchem Umfang solche Praktiken tatsächlich landesweit angewandt werden, lässt sich anhand der vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen.

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