Das Programm der AfD für Sachsen-Anhalt sieht laut einer vorliegenden Analyse Veränderungen bei Verfassungsschutz, politischer Bildung, öffentlich-rechtlichen Medien, Vereinsförderung und Migrationsverwaltung vor. Zusammengenommen könnten diese Maßnahmen die politische Kontrolle über Institutionen ausweiten, die eigentlich die Regierung überwachen oder ihre Macht begrenzen sollen. Ob und wie die Vorschläge umgesetzt werden könnten, hängt jedoch von rechtlichen, parlamentarischen und verfassungsrechtlichen Grenzen ab.
Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 erhielt die AfD den vorliegenden Angaben zufolge 43,8 Prozent der Stimmen und 39 der 83 Sitze. Für die absolute Mehrheit fehlen ihr drei Mandate. Allein regieren könnte die Partei damit nicht. Das Wahlergebnis macht ihr Programm laut der Analyse jedoch zu einem möglichen Regierungsprojekt und nicht mehr nur zu einer oppositionellen Erklärung.
Verfassungsschutz und politische Bildung
Die Landesbehörde für Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt laut Quelle seit Oktober 2023 als rechtsextremistisch ein. Die Partei bestreitet diese Einstufung. Sie schlägt vor, die Bewertung verfassungsfeindlicher Aktivitäten stärker auf die Bereitschaft zu Gewalt oder Gesetzesverstößen zu beschränken. Außerdem sollen öffentliche Berichte abgeschafft werden, die die AfD als politisches Stigmatisierungsinstrument betrachtet.
Eine solche Änderung könnte die Beobachtung verfassungsfeindlicher Aktivitäten ohne Gewaltbezug einschränken. Zugleich würde eine mögliche Regierung die Zuständigkeiten der Behörde verändern, die sie selbst überwacht. Die Berufung auf bürgerliche Freiheitsrechte beseitigt diesen möglichen Interessenkonflikt nicht. Eine Regierung bliebe an die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Behörde gebunden.
Das Programm sieht außerdem vor, das bestehende Landeszentrum für politische Bildung durch ein Institut für politische Bildung und kulturelle Identität zu ersetzen. Die AfD wirft den bisherigen Strukturen und einigen Partnerorganisationen linke Indoktrination vor. Die in der Analyse beschriebene Vorlage nennt demnach keine klaren Garantien für die Unabhängigkeit der neuen Einrichtung, die pluralistische Zusammensetzung ihrer Leitung oder die Eigenständigkeit ihrer Bildungsinhalte.
Förderung von Vereinen und öffentlich-rechtliche Medien
Vereine, die öffentliche Mittel beantragen, sollen sich laut Programm sowohl zur Demokratie als auch zu einer patriotischen Ausrichtung bekennen. Die Einhaltung demokratischer Grundsätze kann eine zulässige Förderbedingung sein. Der Begriff Patriotismus wäre jedoch problematisch, wenn Kriterien und Beschwerdemöglichkeiten nicht näher bestimmt würden. Dann könnte die Regelung eine Bevorzugung regierungsnaher Organisationen und einen Ausschluss kritischer Gruppen ermöglichen, ohne deren Tätigkeit formell zu verbieten.
Bei den öffentlich-rechtlichen Medien schlägt die AfD nach Angaben der Quelle vor, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen, den von Haushalten gezahlten Rundfunkbeitrag abzuschaffen, die Versorgung im System zu überprüfen und die regionale Medienaufsicht neu zu organisieren. Außerdem soll die Unterstützung für den Bürgersender Radio Corax verringert werden.
Finanzierung und Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können Gegenstand demokratischer Reformen sein. Ein Risiko entstünde laut Analyse, wenn finanzieller Druck mit einer politischen Neubesetzung der Aufsichtsgremien verbunden würde und klare Schutzvorkehrungen gegen ihre Unterordnung fehlten. Pressefreiheit, vertragliche Verpflichtungen und die Zuständigkeiten anderer Länder begrenzen allerdings die Möglichkeit einer einzelnen Landesregierung, solche Änderungen einseitig durchzusetzen.
Migration und kommunale Streifen
Für den Bereich Migration sieht das Programm den Angaben zufolge eine besondere Struktur für Abschiebungen, ein Büro für „Remigration“ und einen zuständigen Beauftragten vor. Geplant seien außerdem mehr Abschiebungsflüge und eine restriktivere Anwendung des Ermessens, über das örtliche Ausländerbehörden verfügen.
Weitere Vorschläge zur Staatsangehörigkeit würden eine Änderung des Bundesrechts erfordern und verfassungsrechtlichen Grenzen unterliegen. Die vorliegende Analyse belegt keinen allgemeinen Plan, deutsche Staatsbürger aufgrund ihrer Herkunft oder Religion auszuweisen. Diese Unterscheidung ist erforderlich, um belegte Kritik von Vorwürfen zu trennen, die über die verfügbaren Belege hinausgehen.
Die AfD schlägt zudem freiwillige kommunale Streifen vor, die den örtlichen Ordnungsbehörden unterstellt wären. Sie sollen dem Programm zufolge nur unterstützend tätig sein und die Polizei nicht ersetzen. Unklar blieben jedoch Vorgaben für die Auswahl der Helfer, ihren Datenzugang, die Grenzen ihres Einschreitens und eine unabhängige Prüfung von Beschwerden.
Parlamentarische Verfahren und rechtliche Kontrolle
Als einschlägigen Präzedenzfall nennt die Analyse einen Verfahrenskonflikt im Thüringer Landtag im September 2024. Demnach verweigerte der von der AfD gestellte Alterspräsident die Abstimmung über eine geänderte Tagesordnung, bevor die Parlamentsleitung gewählt worden war. Das Landesverfassungsgericht griff ein. Bei der Fortsetzung der Sitzung wurde seine Entscheidung beachtet.
Der Vorgang belegt laut Quelle keinen bundesweiten Plan für eine illegale Machtübernahme. Er zeigt jedoch, wie eine vorübergehende Verfahrensfunktion genutzt werden kann, um den Willen der Mehrheit zu blockieren, und welche Bedeutung die gerichtliche Kontrolle hat.
Bei der Bewertung der AfD muss außerdem zwischen den Landesverbänden und der Bundespartei unterschieden werden. Die Analyse beschreibt einen umstrittenen rechtlichen Status sowie Gerichtsentscheidungen, die zwischen ernsthaften Verdachtsmomenten verfassungsfeindlicher Aktivitäten und den Beweisen für eine Einstufung der gesamten Partei unterscheiden. Daraus lässt sich nicht automatisch auf die Absichten jedes einzelnen Mitglieds schließen.
Das in der Analyse beschriebene Risiko liegt vor allem in einer schrittweisen Machtkonzentration. Kontrolle über Ernennungen, Haushalte und administrative Prioritäten könnte die Fähigkeit von Institutionen verringern, eine Regierung zu kritisieren, zu untersuchen oder zu begrenzen, auch wenn weiterhin Wahlen stattfinden. Ein starkes Wahlergebnis ist für sich genommen kein Beleg für eine autoritäre Absicht. Entscheidend wäre, ob Institutionen unabhängig bleiben, öffentliche Förderung auch Kritikern offensteht und die Kontrolle der Regierung ohne politische Vergeltung funktionieren kann.

