Verfassungsrechtliche Bedenken gegen „Auszeit-WG“ in Wien
Der Jurist Heinz Mayer bezeichnet die „Auszeit-WG“ für strafunmündige Intensivtäter in Wien als verfassungswidrig. Dies geht aus einem Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt hervor, das Mayer vorliegt und an das Justizministerium übermittelt wurde.
Das Gutachten weist darauf hin, dass das Heimaufenthaltsgesetz für Anhaltungen bei Jugendkriminalität ungeeignet ist. Der Verfassungsdienst betont die Trennung zwischen Strafrecht und Gesundheitsbereich und kommt zu dem Schluss, dass geschlossene Einrichtungen zur Verhinderung von Straftaten durch unmündige Täter nicht rechtlich gedeckt sind.
Mayer ist der Ansicht, dass die derzeitige Handhabung dieser Freiheitsbeschränkungen ohne rechtliche Grundlage ist und daher verfassungswidrig. Er warnt, dass Betroffene bei einer verfassungswidrigen Freiheitsberaubung finanzielle Entschädigungen einklagen können. Zudem sei eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich, die bis zum Verfassungsgerichtshof gehe.
Die Wiener Magistratsabteilung 11 (MA 11) hingegen erklärt, dass die gesetzliche Basis mit dem Justizministerium besprochen und das Heimaufenthaltsgesetz als geeignete Grundlage beurteilt worden sei. Laut MA 11 enthält das Gutachten keine neuen rechtlichen Erkenntnisse.
Ein Sprecher des Justizministeriums verweist auf laufende Arbeiten an einem Gesetzesentwurf, der die Rahmenbedingungen für die Freiheitsbeschränkung von Unmündigen regeln soll. Die Expertenmeinung des Verfassungsdienstes werde dabei berücksichtigt.
Einordnung
Die rechtlichen Vorgaben für die „Auszeit-WG“ stehen unter kritischer Beobachtung. Die Fragen rund um die Verfassungsmäßigkeit könnten weitreichende Auswirkungen auf die Handhabung solcher Einrichtungen für minderjährige Straftäter haben und rechtliche Schritte nach sich ziehen.


