Frank Stronach kommt nicht ins Gefängnis
Der 94-jährige austrokanadische Unternehmer Frank Stronach, Gründer der Magna International, muss nach einem Urteil des Ontario Superior Court nicht ins Gefängnis. Richterin Anne Molloy entschied bei einer Anhörung am Donnerstag, dass eine Haftstrafe für den Angeklagten, der wegen sexueller Übergriffe zur Verantwortung gezogen wird, nicht erforderlich ist. Ein Urteil wird für Dezember erwartet.
Die kanadische Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sechs Monate Haft für Stronach gefordert. Der Milliardär war im Juni in zwei Fällen schuldig gesprochen worden, allerdings hob die Richterin den Schuldspruch wegen sexueller Nötigung nachträglich auf. Im Fokus steht nun der Schuldspruch zu einem „unsittlichen Übergriff“. Die Staatsanwaltschaft plant, gegen die Aufhebung des anderen Schuldspruchs vorzugehen.
Stronach war in dem Verfahren mit insgesamt zwölf Anklagepunkten konfrontiert, die Taten liegen fast 50 Jahre zurück und stammen aus der Zeit zwischen 1977 und 1990. Während des Verfahrens wurde ein Teil der Anklagen wegen mangelnder Beweise zurückgezogen. Stronach weist alle Vorwürfe zurück, seine Anwältin beantragte einen Freispruch ohne Auflagen.
Insgesamt wurden 13 Frauen zu den Vorwürfen gegen ihn gehört, im aktuellen Prozess in Toronto wurde jedoch nur über die Vorwürfe von sieben Frauen verhandelt. Ein weiterer Prozess wird im Mai 2027 in Newmarket (Ontario) stattfinden.
Einordnung
Das Urteil des Gerichts hebt die Möglichkeit einer Gefängnisstrafe für Stronach auf, was seine rechtlichen Perspektiven entscheidend beeinflusst. Die Entscheidung könnte auch die öffentliche Wahrnehmung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe ändern und Auswirkungen auf den geplanten zweiten Prozess haben.


