Strafmaßverkündung im Prozess gegen Frank Stronach
Im kanadischen Verfahren gegen Frank Stronach wird am Donnerstag das Strafmaß erwartet, allerdings unter verändertem Vorzeichen. Stronach war im Juni in zwei Fällen nicht rechtskräftig schuldig gesprochen worden, und die Richterin hob den Schuldspruch wegen sexueller Nötigung nachträglich auf. Das Urteil betrifft nun lediglich den Schuldspruch zum unsittlichen Übergriff.
Richterin Anne Molloy entschied, den Schuldspruch wegen sexueller Nötigung aufzuheben, nachdem in einem separaten Zivilverfahren E-Mails seiner Verteidigung vorgelegt worden waren. Diese E-Mails widersprachen den Aussagen der Anklägerin im Strafprozess, was Molloy dazu bewog, das Verfahren in diesem Punkt für ungültig zu erklären. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.
Ursprünglich sah sich der austrokanadische Milliardär mit zwölf Anklagepunkten konfrontiert, die Taten reichen fast 50 Jahre zurück, von 1977 bis 1990. Während des Verfahrens zog die Staatsanwaltschaft mehrere Anklagepunkte zurück, sodass am Ende nur fünf Anklagen von drei Frauen übrig blieben. Weitere Anklagen wurden fallen gelassen, da die Richterin „zu viele Unsicherheiten“ für einen Schuldspruch sah. Stronach bestreitet alle Vorwürfe.
Das Verfahren in Toronto ist der erste von zwei Prozessen gegen den Magna-Gründer. Berichten zufolge haben 13 Frauen Vorwürfe gegen Stronach erhoben; in Toronto geht es um die Vorwürfe von sieben. Die restlichen Vorwürfe sollen im Mai 2027 in Newmarket (Ontario) verhandelt werden.
Frank Stronach, gebürtiger Steirer, ist Gründer des Magna-Konzerns, der in der Automobilindustrie tätig ist. In Österreich wurde er durch seine Investitionen im Sport sowie als Gründer der Partei Team Stronach bekannt.
Einordnung
Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen sexueller Nötigung deutet auf erhebliche rechtliche Herausforderungen für die Staatsanwaltschaft hin und könnte weitere Auswirkungen auf den bevorstehenden Prozess haben. Die Entscheidung wirft Fragen zur Beweislage und zu den Verfahren gegen Stronach auf, insbesondere in Bezug auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Anklägerinnen.


