Kärntner verurteilt: Freiheitsentziehung gegenüber Schwester
Ein Kärntner wurde am Montag wegen schwerer Freiheitsentziehung verurteilt. Der Angeklagte hatte seine an paranoider Schizophrenie leidende Schwester etwa 20 Stunden gefesselt und gequält.
Der Mann versuchte, der Schwester nach eigenen Angaben den „Teufel“ auszutreiben. Während dieser Zeit soll er ihr zudem zwei Stunden lang den Mund zugeklebt und ihren Kopf fixiert haben, was zu einer Ohnmacht des Opfers führte. Der Angeklagte, der bislang unbescholten war, sah sich schweren Vorwürfen konfrontiert.
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Lisa Kuschinsky verkündete das Urteil, das eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren vorsieht, von denen acht Monate unbedingt sind. Das Verfahren wurde von den Medien intensiv verfolgt, und das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Einordnung
Das Urteil hebt die gesellschaftliche Verantwortung im Umgang mit psychisch kranken Menschen hervor. Zudem sendet es ein starkes Signal gegen Gewalt im familiären Bereich und deren rechtliche Konsequenzen.


