Neue Fußfessel-Regelung in Österreich verkürzt mögliche Haftzeit für Karl-Heinz Grasser

August 25, 2025 14:52
Neue Fußfessel-Regelung in Österreich verkürzt mögliche Haftzeit für Karl-Heinz Grasser

In wenigen Tagen, Anfang September, gilt die neue Fußfessel-Regel in Österreich. So könnte der elektronisch überwachte Hausarrest im günstigsten Fall bereits zwei Jahre anstatt eines vor dem regulären Entlassungstermin angetreten werden. Die Neuregelung könnte besonders für „Promi-Häftlinge“, wie zuletzt den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, interessant sein. Darüber berichtet Welt Stimme.

ÖSTERREICH. Seit dem 2. Juni befindet sich Grasser in der Justizanstalt Innsbruck. Er hat bereits mehrere Haftausgänge unternommen und sorgte zuletzt mit einem Mittagesessen am Wörthersee für Aufregung. Mit der Fußfessel-Regelung, die am 1. September in Kraft tritt, könnte er von der Haft auf einen elektronisch überwachten Hausarrest wechseln, wie das Ö1-Mittagsjournal am Montag berichtete.

Hausarrest statt Haft

Grasser´s Trauzeuge Walter Meischberger versucht seit Grassers Verurteilung, den Prozess bis zur Neuregelung der Fußfessel hinauszuzögern. Eine vom Gericht beauftragte Gutachterin konnte die von ihm vorgebrachten Gründe für einen Haftaufschub nicht bestätigen. Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht Wien über den weiteren Verlauf. Die Fußfessel-Reform ist schon lange geplant und betrifft nicht nur Grasser, sondern auch alle, deren voraussichtlich verbüßende Restfreiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt, unter Einbeziehung der bedingten Entlassung. Das bedeutet, dass alle Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren in der Fußfessel verbüßt werden können, erklärt Alois Birklbauer, Strafrechtsexperte an der Universität Linz, gegenüber Ö1.

Verzögerungen möglich

Allerdings könnte sich der elektronisch überwachte Hausarrest für Grasser und Meischberger noch bis Anfang 2026 verzögern. Denn erst dann gilt die bedingte Entlassung sowie die Abschaffung der Generalprävention. Diese konnte bisher eine vorzeitige Entlassung zur Hälfte der Haftzeit verhindern. „Es gibt ganz viele Häftlinge, denen diese Instrumente zugutekommen und die ganz anders verlaufen würden als der Fall Grasser, weil sie nicht prominent sind. Nur aufgrund dieses außergewöhnlichen Falles diese Instrumente infrage zu stellen, halte ich für ungünstig“, so Robert Kert, EU-Strafrechtsexperte im Mittagsjournal.

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