Neues Informationsfreiheitsgesetz in Österreich: Bürger erhalten Zugang zu behördlichen Informationen ab 1. September 2025

August 26, 2025 16:52
Neues Informationsfreiheitsgesetz in Österreich: Bürger erhalten Zugang zu behördlichen Informationen ab 1. September 2025

Gemeindeoberhäupter im Lavanttal diskutieren anstehendes Informationsfreiheitsgesetz.

LAVANTTAL. Am 1. September 2025 wird in Österreich das jahrzehntelange Prinzip des Amtsgeheimnisses aufgehoben. Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erwerben Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Zugang zu offiziellen Informationen. Zukünftig sollen Dokumente von öffentlichem Interesse proaktiv auf einer zentralen Plattform veröffentlicht werden. Die Gemeinden im Lavanttal haben sich auf die neuen Regelungen eingestellt – jedoch in unterschiedlichem Maße. Darüber berichtet Welt Stimme.

Ein respektvoller Ansatz

Die Stadtgemeinde Wolfsberg betrachtet das neue Gesetz respektvoll. Man hat sich darauf vorbereitet und beabsichtigt, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. „Ein bürokratischer Mehraufwand ist auf jeden Fall zu erwarten“, heißt es aus dem Rathaus. „Die von diesem Gesetz betroffenen Dokumente von allgemeinem öffentlichem Interesse werden unter Wahrung der im IFG genannten Geheimhaltungsgründe und der Bestimmungen des Datenschutzes proaktiv am vorgesehenen Portal unter http://www.data.gv.at/ veröffentlicht.“

Ein bedeutender Fortschritt

Maria Knauder, Bürgermeisterin von St. Andrä, beurteilt die neuen Regelungen sehr positiv: „Das Informationsfreiheitsgesetz bedeutet einen großen Schritt hin zu mehr Offenheit und Transparenz. Es ersetzt das Amtsgeheimnis und gibt Bürgerinnen und Bürgern ein klares Recht auf Zugang zu Informationen. Dies ist eine Chance, das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu stärken und die Arbeit der Gemeinde nachvollziehbarer zu gestalten.“

Frühe Vorbereitungen

Die Gemeinde begann frühzeitig mit den Vorbereitungen: „Im ersten Halbjahr 2025 haben wir damit begonnen, uns darauf einzustellen. Die technische Anbindung an die zentrale Plattform für die Veröffentlichung wichtiger Dokumente ist vorbereitet. Zusätzlich arbeiten wir an Mustervorlagen und Checklisten, um die Bearbeitung von Anfragen schnell, einheitlich und rechtssicher zu gestalten.“ Auch personelle Anpassungen werden vorgenommen: „Derzeit ist unser Amtsleiter die erste Ansprechperson, und wir werden für jede Abteilung verantwortliche Ansprechpersonen bestimmen. Zudem haben wir Schulungen für unsere Mitarbeiter organisiert, damit sie die neuen gesetzlichen Vorgaben sicher anwenden können.“

Transparenz und Herausforderung

Herausforderungen sind unumgänglich: „Es ist uns bewusst, dass das neue Gesetz zusätzlichen Aufwand mit sich bringt. Jede Anfrage muss dokumentiert und geprüft werden, und auch die Abwägung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz erfordert Sorgfalt. Aber Transparenz bedeutet letztlich nicht mehr Bürokratie für die Bürgerinnen und Bürger, sondern mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit. Das sehe ich als Gewinn“, so Knauder abschließend.

Die Ausnahme

In Bad St. Leonhard ist die Situation hingegen anders. Mit weniger als 5.000 Einwohnern fällt die Stadt nicht unter die proaktive Veröffentlichungspflicht des IFG. Bürgermeister Dieter Dohr erklärt: „Wir sind nicht verpflichtet, alles zu veröffentlichen. Auf Anfrage erhält man jedoch Informationen auch bei unserer Gemeinde. So sieht das Gesetz gegenwärtig aus.“ Für kleinere Gemeinden bedeutet das Gesetz daher weniger Belastung. „Für uns ist es einfacher, da nicht alles veröffentlicht werden muss. Größere Gemeinden könnten hingegen vor Herausforderungen stehen, was zusätzliche Kosten nach sich ziehen würde.“

Kritische Stimmen

Dohr äußert sich eher skeptisch über den praktischen Nutzen des Gesetzes: „Wenn ich mir anschaue, wie wenige Menschen eine Gemeinderatssitzung besuchen – das sind nahezu keine – dann fällt es mir schwer zu glauben, dass der durchschnittliche Bürger künftig verstärkt Informationen anfordern wird. Diejenigen, die professionell damit umgehen, könnten Vorteile daraus ziehen, aber für den normalen Bürger hat das wenig Nutzen.“ Personell stößt die Gemeinde schnell an Grenzen: „In jedem Büro sind nur Einzelpersonen tätig, nicht drei. Wenn eine Anfrage kommt, muss die jeweilige Sachbearbeiterin das erledigen. Ich denke jedoch, dass sich dies in Grenzen hält.“

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