Am Landesgericht Innsbruck ist ein 42-jähriger Niederösterreicher im Mordprozess um Daniela Kammerer einstimmig freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Geschworenen sahen seine Schuld am Tod der Studentin nicht als erwiesen an. Der Prozess endete damit mehr als 21 Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Daniela Kammerer.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, die Studentin in einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark getötet zu haben. Er hatte die Anschuldigungen während des gesamten Verfahrens zurückgewiesen.
Ob der Freispruch bestehen bleibt, hängt davon ab, ob die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel ergreift. Dafür hat sie drei Tage Zeit, ein Rechtsmittel anzumelden.
Richter Andreas Fleckl verzichtete auf eine ausführliche Urteilsbegründung und sagte: „Der Wahrspruch der Geschworenen ist klar und deutlich.“
Nach der Urteilsverkündung um 14 Uhr wirkte der Angeklagte sichtlich erleichtert; seine Lebensgefährtin umarmte ihn.
Im Schlussplädoyer hatte Staatsanwältin Adelheid Steiner den Angeklagten für verantwortlich gehalten und einen Schuldspruch beantragt. Verteidiger Mathias Kapferer argumentierte dagegen, es gebe keinen eindeutigen Beweis für die Täterschaft seines Mandanten, und beantragte einen Freispruch.
Vor den Schlussplädoyers hatte das Gericht mehrere Beweisanträge der Verteidigung abgewiesen. Im Verfahren standen unter anderem DNA-Spuren und ihre mögliche Bedeutung für die Tat im Mittelpunkt.


