Neuer Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige in Österreich ab 1. Dezember 2025
Ab dem 1. Dezember 2025 wird das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) um den § 68 erweitert, der Drittstaatsangehörigen erlaubt, ohne Wohnsitz in Österreich zu